Mangelhafte Leistungen des Hausmeisters

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Futureandmore
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Mangelhafte Leistungen des Hausmeisters

Beitrag von Futureandmore » 12.06.2020, 10:01

Sachlage

- Mehrparteienhaus mit 17 Wohnungen: 3 Eigentümer wohnen lediglich im Haus.
- Der Verwalter hat einen Eigentümer als Hausmeister eingestellt.
- Eigentümer A versucht seit Jahren, diesen Hausmeister gegen einen Hausmeisterservice auszutauschen - erfolglos, es gibt wohl irgendwelche Seilschaften zwischen Verwalter und diesem Eigentümer, der der Hausmeister ist.
- Der Hausmeister übt seinen Job mangelhaft aus: Die Einfahrt zur Garage wird nicht gekehrt, der Eingang zum Haus ebenfalls. Das Erscheinungsbild des Hauses wirkt ungepflegt.
- Der Arbeitsvertrag schreibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 4,5 Stunden vor. Der Hausmeister hält sich nicht daran.
- Eigentümer A hat diese Minderleistung schon mehrfach beim Verwalter gemeldet (mit Fotos). Der Verwalter kümmert sich nicht.

Eigentümer A zahlt jeden Monat für diese Dienstleistung. Kann er diesen Betrag entsprechend der Minderleistung kürzen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Re: Mangelhafte Leistungen des Hausmeisters

Beitrag von Klaus » 12.06.2020, 10:47

So nicht ?!??!

Am Jahresende gibt es eine "falsche Abrechnung" die der Verwalter vorlegt, gegen diese kann man klagen, das SIe falsch ist. Denn wenn 4,5 Stunden abgerechnet werden und nur 1 Stunde gearbeitet wurde ist die Abrechnung falsch.
Das müsste man dem Verwalter aber vorher mal mitteilen (Einschreiben)

Jedoch wie will man das denn beweisen, es sei denn es gibt feste Arbeitstage und Arbeitsstunden die man direkt kontrollieren kann. Das nächste Problem ist das es hier um "Lohne" geht, der ist auch zu bezahlen wenn der Angestellte bummelt.

Man sollte sich die Mühe machen und die anderen Eigentümer ansprechen (vor der Versammlung) die können dann mit Mehrheit den Verwalter auffordern zu kündigen. Jedoch wird der nächste Putzdienst wohl dann teuerer werden.
igentümer A zahlt jeden Monat für diese Dienstleistung.
Eigentümer zahlen ien Hausgeld. Der Hausmeister wird nach Stunden bezahlt nicht nach erbrachter Leistung.

Es gibt im Handel schlaue Ratgeber für die Wohnungseigentumsgemeinschaft !!
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Futureandmore
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Re: Mangelhafte Leistungen des Hausmeisters

Beitrag von Futureandmore » 12.06.2020, 11:17

Die anderen Eigentümer haben vermietet und legen die Hausmeisterkosten auf ihren Mieter um. Es interessiert sie nicht. Eigentümer A wohnt im Haus und ist davon betroffen.

Es muss doch Möglichkeiten geben, gegen diese mangelhafte Leistung vorzugehen.

Klaus
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Re: Mangelhafte Leistungen des Hausmeisters

Beitrag von Klaus » 12.06.2020, 14:30

Klar es entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung einen Mitarbeiter zu beschäftigen der nicht arbeitet, Daher muss der Verwalter der Gemeinschaft sagen das dies so ist Die kann aber damit zufrieden sein.
Aber der "Angstellte" kann ja auch krank sein......

Wenn keiner nach einer Pfeife tanzen will musst man klagen, gegen die Abrechnung (innerhalb 4 Wochen nach Beschluß).
Und man muss das alles auch beweisen können.

Die Mieter könnten die Miete bzw. die Nebenkosten mindern.
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Re: Mangelhafte Leistungen des Hausmeisters

Beitrag von jp10686 » 14.06.2020, 15:52

Futureandmore hat geschrieben:
12.06.2020, 10:01

- Der Hausmeister übt seinen Job mangelhaft aus: Die Einfahrt zur Garage wird nicht gekehrt, der Eingang zum Haus ebenfalls. Das Erscheinungsbild des Hauses wirkt ungepflegt.
- Der Arbeitsvertrag schreibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 4,5 Stunden vor. Der Hausmeister hält sich nicht daran.
Damit der Schuss nicht nach hinten losgeht:
- Die Arbeitszeit ist eine Richtzeit um den Lohn zu bemessen. In ruhigen Zeiten können Überzeiten abgebaut werden. Sonst hört der im Winter, wenns zweimal in der gleichen Woche schneit, mitten im Räumen auf weil die 4.5 Stunden durch sind. Willste das?
- Bemängeln kann man die mangelhafte Leistung. Das als Thema einer Eigentümerversammlung traktandieren. Wenn eine Mehrheit findet, dass es ok ist wie der das macht, haste Pech gehabt.
Ein Mehrheitsbeschluss ist für den Verwalter bindend. Andersrum kann der Verwalter nicht jedesmal den Hausmeister wechseln, bloss weil einer findet, dass eine halbe Stunde zu spät gekehrt wurde.
Du kannst auch ein genaueres Pflichtenheft für den Hausmeister erarbeiten, auch das muss von der Versammlung genehmigt werden und wenn du keinen findest der das für 4.5 Wochenstunden machen will, wird es teurer.
Mangelhaft gekehrt ist ein schwieriger Begriff, der eine nervt sich schon wenn da ein Blatt liegt und ein anderer findet es unproblematisch, solange man noch durch kann ohne Müll wegräumen zu müssen. Ungepflegte Erscheinung ist für Leute mit Naturgarten etwas ganz anderes als für Otto Saubermann.

Du bist Mitglied einer WEG. So sauber machen wie es dir alleine gefällt kannst du nur in deiner Wohnung. Wenn du bezüglich Hausumgebung sehr heikel bist und etwas gegen Gänseblümchen im Rasen hast, ist das nichts.

Klaus
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Re: Mangelhafte Leistungen des Hausmeisters

Beitrag von Klaus » 14.06.2020, 16:17

In ruhigen Zeiten können Überzeiten abgebaut werden. Sonst hört der im Winter, wenns zweimal in der gleichen Woche schneit, mitten im Räumen auf weil die 4.5 Stunden durch sind. Willste das?
Das geht natürlich nicht. Denn wenn er im Winter 8 Stunden schippt kommt er schnell in einen Vollzeitjob und der wird anders versteuert !!!
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Re: Mangelhafte Leistungen des Hausmeisters

Beitrag von Futureandmore » 15.06.2020, 11:54

Ich fasse zusammen:

Als Eigentümer hat du weniger Rechte als wenn du Mieter bist: Als Mieter kannst du die Miete kürzen, wenn der Hausmeister nicht ordentlich arbeitet.

Das Problem in meinem Fall ist, dass ich "Einzelkämpfer" bin. Die anderen Eigentümer haben vermietet und sie legen die Kosten auf ihre Mieter um. Und sie interessieren sich sowieso nicht für Probleme im und ums Haus herum. Fertig!

Meine Frage an alle hier im Forum: Es muss doch Tricks geben, um gegen die mangelhafte Arbeitsleistung vorzugehen. Alle Maßnahmen, die erst in der Eigentümerversammlung besprochen werden müssen, sind nicht zielführend. Wie kann Eigentümer A dem Verwalter das Leben schwer machen?

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Re: Mangelhafte Leistungen des Hausmeisters

Beitrag von Klaus » 15.06.2020, 12:00

Den BEschlus über die Jahresabrechnung einklagen weil der Hausmeister und dessen Leistung nicht vertragsgemäß sind und man dem Verwalter das gemeldet hat und es auch beweisen kann.

Das nennt man "Minderheit" nicht Einzelkämpfer
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