Eigentümer A ist mit der Abrechnung nicht einverstanden.
Was kann A rechtlich dagegen unternehmen?
In welcher Reihenfolge kann A aktiv werden?
Angenommen A gewinnt vor Gericht. Und die Abrechnung wird neu erstellt. Wer profitiert dann davon: alle oder nur Eigentümer A?
Danke für die Antworten.
Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung
-
- Beiträge: 12
- Registriert: 11.06.2020, 19:20
Artikel lesen
Nachbarschaftskonflikte: Der beste Sichtschutz zum Nachbarn | Die besten Tipps gegen neugierige Blicke von den Nachbarn
Streit am Gartenzaun: Wie schützen Sie sich vor Nachbars Blicken?
Die Nachbarn suchen Sie sich nicht aus, kommen jedoch regelmäßig mit ihnen in Kontakt. Lugen die Bewohner vom Nachbargrundstück neugierig in den Garten? Ziehen Sie es vor, deren Akti.....
mehr Infos
Re: Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung
Innerhalb 4 Wochen nach Beschluß klagen ist das eizige was man tun kann. Danach war es das.
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.
Darauf achten das Anwaltskosten und Gerichtskosten im Jahr darauf nur die anderen tragen werden !!
Im Buchhandel einen kleinen Ratgeber kaufen !!!!
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.
Darauf achten das Anwaltskosten und Gerichtskosten im Jahr darauf nur die anderen tragen werden !!
Im Buchhandel einen kleinen Ratgeber kaufen !!!!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste