Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung
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- Registriert: 11.06.2020, 19:20
Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung
Eigentümer A ist mit der Abrechnung nicht einverstanden.
Was kann A rechtlich dagegen unternehmen?
In welcher Reihenfolge kann A aktiv werden?
Angenommen A gewinnt vor Gericht. Und die Abrechnung wird neu erstellt. Wer profitiert dann davon: alle oder nur Eigentümer A?
Danke für die Antworten.
Was kann A rechtlich dagegen unternehmen?
In welcher Reihenfolge kann A aktiv werden?
Angenommen A gewinnt vor Gericht. Und die Abrechnung wird neu erstellt. Wer profitiert dann davon: alle oder nur Eigentümer A?
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Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.
Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....
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Re: Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung
Innerhalb 4 Wochen nach Beschluß klagen ist das eizige was man tun kann. Danach war es das.
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.
Darauf achten das Anwaltskosten und Gerichtskosten im Jahr darauf nur die anderen tragen werden !!
Im Buchhandel einen kleinen Ratgeber kaufen !!!!
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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