Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung

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Futureandmore
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Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung

Beitrag von Futureandmore » 21.06.2020, 10:20

Eigentümer A ist mit der Abrechnung nicht einverstanden.

Was kann A rechtlich dagegen unternehmen?

In welcher Reihenfolge kann A aktiv werden?

Angenommen A gewinnt vor Gericht. Und die Abrechnung wird neu erstellt. Wer profitiert dann davon: alle oder nur Eigentümer A?

Danke für die Antworten.



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Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

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Klaus
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Re: Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung

Beitrag von Klaus » 21.06.2020, 11:32

Innerhalb 4 Wochen nach Beschluß klagen ist das eizige was man tun kann. Danach war es das.
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.

Darauf achten das Anwaltskosten und Gerichtskosten im Jahr darauf nur die anderen tragen werden !!

Im Buchhandel einen kleinen Ratgeber kaufen !!!!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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