Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
Futureandmore
Beiträge: 12
Registriert: 11.06.2020, 19:20

Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung

Beitrag von Futureandmore » 21.06.2020, 10:20

Eigentümer A ist mit der Abrechnung nicht einverstanden.

Was kann A rechtlich dagegen unternehmen?

In welcher Reihenfolge kann A aktiv werden?

Angenommen A gewinnt vor Gericht. Und die Abrechnung wird neu erstellt. Wer profitiert dann davon: alle oder nur Eigentümer A?

Danke für die Antworten.



Artikel lesen
Ab in den Süden

Meer

Hier spricht man Deutsch und hier leben viele Deutsche die man aus Funk und Fernsehen kennt. Glaubt man Sendungen wie „Goodby Deutschland“ werden es laufend mehr. Jährlich besuchen mehrere Millionen Deutsche die Balearen. Nicht umsonst wird Mallorca auch das 17 Bundesland bezeich.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung

Beitrag von Klaus » 21.06.2020, 11:32

Innerhalb 4 Wochen nach Beschluß klagen ist das eizige was man tun kann. Danach war es das.
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.

Darauf achten das Anwaltskosten und Gerichtskosten im Jahr darauf nur die anderen tragen werden !!

Im Buchhandel einen kleinen Ratgeber kaufen !!!!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste