Parken auf Gemeinschaftsgrund

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Löwe
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Parken auf Gemeinschaftsgrund

Beitrag von Löwe » 17.07.2020, 11:18

A+B haben eine gemeinsame Hoffläche mit der Nachbarin welche zu 50 % ohne konkrete Flächentrennung Gemeinschaftseigentum ist. Nun wurden A aufgrund Klage von B verurteilt, darauf nicht parken zu dürfen und dies auch niemandem zu gestatten. Ab wann beginnt parken? Den 3 Minuten wie im öffentlichen Straßenverkehr? Wo ist die Abgrenzung zwischen Ein- und Ausladen und parken geregelt? Bei Zuwiderhandlung droht uns ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- € oder ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft, im Widerholungsfalle Ordnungshaft bis 2 Jahre...



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Parken auf Gemeinschaftsgrund

Beitrag von Klaus » 17.07.2020, 16:34

Immer erst man die Regeln im Forum lernen und die Rubrik wählen die passt.

Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält. Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann.
https://www.polizei.bayern.de/muenchen/ ... .html/3712

Das ist die Regel für den öffentlichen Straßenverkehr. Laden wäre dann die Waren soweit wegzutragen wie man das Fahrzeug so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Also nicht auf den Dachboden, sondern hinter die erste Tür.

Bei einer solchen Drohung würde ich einfach die Frau ans Steuer setzen und selber ausladen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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