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Parken auf Gemeinschaftsgrund

Verfasst: 17.07.2020, 11:18
von Löwe
A+B haben eine gemeinsame Hoffläche mit der Nachbarin welche zu 50 % ohne konkrete Flächentrennung Gemeinschaftseigentum ist. Nun wurden A aufgrund Klage von B verurteilt, darauf nicht parken zu dürfen und dies auch niemandem zu gestatten. Ab wann beginnt parken? Den 3 Minuten wie im öffentlichen Straßenverkehr? Wo ist die Abgrenzung zwischen Ein- und Ausladen und parken geregelt? Bei Zuwiderhandlung droht uns ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- € oder ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft, im Widerholungsfalle Ordnungshaft bis 2 Jahre...

Re: Parken auf Gemeinschaftsgrund

Verfasst: 17.07.2020, 16:34
von Klaus
Immer erst man die Regeln im Forum lernen und die Rubrik wählen die passt.

Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält. Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann.
https://www.polizei.bayern.de/muenchen/ ... .html/3712

Das ist die Regel für den öffentlichen Straßenverkehr. Laden wäre dann die Waren soweit wegzutragen wie man das Fahrzeug so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Also nicht auf den Dachboden, sondern hinter die erste Tür.

Bei einer solchen Drohung würde ich einfach die Frau ans Steuer setzen und selber ausladen.