Flurfenster im Mehrfamilienhaus

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Futureandmore
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Flurfenster im Mehrfamilienhaus

Beitrag von Futureandmore » 18.08.2020, 15:48

Eigentümer A besitzt zwei Wohnungen im Haus; gleichzeitig übt er auch den Hausmeisterjob aus.

Eigentümer A öffnet eigenmächtig mit dem Schlüssel die Flurfenster. Folge: Lärm und Abgase dringen in das Haus ein. Eigentümer B hört Autolärm und riecht Abgase in seiner Wohnung.

Gespräche mit Eigentümer A sind fruchtlos. Er macht was er für richtig hält.

Das Treppenhaus ist jedoch Gemeinschaftseigentum und niemand darf eigenmächtig Entscheidungen treffen. Außerdem bezahlt Eigentümer B A für seine Hausmeistertätigkeit.

Welche Möglichkeiten stehen Eigentümer B zur Verfügung, um diese Machenschaften zu stoppen?

Danke für die Antwort!



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Klaus
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Re: Flurfenster im Mehrfamilienhaus

Beitrag von Klaus » 18.08.2020, 17:44

Das Haus wird von einem Verwalter verwaltet der einen Hausmeister für die WEG anstellt. Der kann dem Hausmeister Anweisungen geben. Die Hausgemeinschaft kann dem Verwalter per Beschluß Anweisungen geben.

Einzelne EIgentümer haben am Gemeinschaftseigentum nix zu "melden"
Das Treppenhaus ist jedoch Gemeinschaftseigentum und niemand darf eigenmächtig Entscheidungen treffen.
Das Lüften des Treppenhaus ist keine eigenmächtige Entscheidung sondern ein normales Verhalten im Sommer
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Futureandmore
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Re: Flurfenster im Mehrfamilienhaus

Beitrag von Futureandmore » 18.08.2020, 19:55

Ich muss das präzisieren: Es geht nicht ums Lüften. Die Hausmeisterin, die auch Eigentümerin ist, öffnet die Flurfenster und lässt sie dauerhaft geöffnet. Das Haus steht an einer stark befahrenen Straße. Lärm und Abgase dringen ins Treppenhaus.

Die Hausmeisterin verfügt über einen speziellen Schlüssel zum Öffnen und Schließen.

Das darf doch nicht sein.

Klaus
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Re: Flurfenster im Mehrfamilienhaus

Beitrag von Klaus » 18.08.2020, 20:04

Das ändern nichts an der Rangfolge.

Man kann den Verwalter auffordern den Hausmeister anzuweisen das zu lassen. Auch kann man die Gemeinschaft verklagen das umzusetzen, falls das nicht dem ordnungsgemäßen Gebraucht des Gemeinschaftseigentums entspricht.

ABER der Miteigentümer hat dem Hausmeister keine Anweisung zu geben

Das war übrigens die selbe Antwort zur selben Fragen :-)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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