Teilungserklärungen reine Auslegungssache!!??
Verfasst: 20.10.2008, 13:07
Folgender Abschnitt steht in unserer Teilungserklärung:
In allen Zweifelsfragen bei der Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes und der vorstehenden Vereinbarungen ist davon auszugehen, daß die Sondereigentümer so zu behandeln sind, als ob die Sonereigentümer des Gebäudes aa und der Sondereigentümer des Gebäudes bb jeweils Eigentümer zweier selbstständige Grundstücke mit je einem Wohngebäude wären.
Es handelt sich hier um zwei freistehende Gebäude, wobei in Gebäude aa zwei Wohneinheiten und in Gebäude bb eine Wohneinheit ist.
Ist das nur blabla oder wie soll man diesen Abschnitt verstehen?
Wer kann mir das näher erklären und/oder ein paar Tipps geben.
Bin auf der Suche nach einem super Anwalt für WEG der alles aber auch alles für seine Klienten unternimmt
In allen Zweifelsfragen bei der Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes und der vorstehenden Vereinbarungen ist davon auszugehen, daß die Sondereigentümer so zu behandeln sind, als ob die Sonereigentümer des Gebäudes aa und der Sondereigentümer des Gebäudes bb jeweils Eigentümer zweier selbstständige Grundstücke mit je einem Wohngebäude wären.
Es handelt sich hier um zwei freistehende Gebäude, wobei in Gebäude aa zwei Wohneinheiten und in Gebäude bb eine Wohneinheit ist.
Ist das nur blabla oder wie soll man diesen Abschnitt verstehen?
Wer kann mir das näher erklären und/oder ein paar Tipps geben.
Bin auf der Suche nach einem super Anwalt für WEG der alles aber auch alles für seine Klienten unternimmt