Leitungsrecht Recht auf Zähler / Messeinheit
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Leitungsrecht Recht auf Zähler / Messeinheit
Lieber Klaus,
ich habe hier nochmal eine Frage und bitte Dich nochmal um Dein Wissen.
Wohnungseigentum, bestehend aus A und B verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung in Verbindung mit Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
A und B Teilungserklärung: Im Gemeinschaftseigentum verbleiben insbesondere die Zusasserversorgungsleitungen bis zu den Absperrhähnen einer jeden Wohneinheit, die Entsorgungsleitungen bis zu den Unterverteilern in einer jeden Wohneinheit sowie die bauseits montierten Fernmelde- und Schwachstromanlagen. Das Leitungsrecht von A ist nicht grundbuchrechtlich gesichert. Wie auch immer ein Notleitungsrecht würde A auf jeden Fall bekommen.
Gib mir bitte einen Tip und einen Hinweis auf die Rechtslage.
Hat B ein Recht auf die Meßeinheit in Sondereigentum A auch wenn die Möglichkeit besteht, die Meßeinheit in Sondereigentum B unterzubringen?Danke
ich habe hier nochmal eine Frage und bitte Dich nochmal um Dein Wissen.
Wohnungseigentum, bestehend aus A und B verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung in Verbindung mit Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
A und B Teilungserklärung: Im Gemeinschaftseigentum verbleiben insbesondere die Zusasserversorgungsleitungen bis zu den Absperrhähnen einer jeden Wohneinheit, die Entsorgungsleitungen bis zu den Unterverteilern in einer jeden Wohneinheit sowie die bauseits montierten Fernmelde- und Schwachstromanlagen. Das Leitungsrecht von A ist nicht grundbuchrechtlich gesichert. Wie auch immer ein Notleitungsrecht würde A auf jeden Fall bekommen.
Gib mir bitte einen Tip und einen Hinweis auf die Rechtslage.
Hat B ein Recht auf die Meßeinheit in Sondereigentum A auch wenn die Möglichkeit besteht, die Meßeinheit in Sondereigentum B unterzubringen?Danke
Zuletzt geändert von Thunderandlight am 08.11.2008, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
Artikel lesen
Horst der Baumeister nervt !
Anders Bob der Baumeister
Fleißig, hilfsbereit und immer mit guter Ideen – so kennen die (jungen) Zuschauer von SUPER RTL den lustigen kleinen Baumeister Bob bereits seit vielen Jahren. Jetzt legt er bei RTL noch eine Schippe drauf und nimmt sein bi.....
mehr Infos
Sprech ich den Chinesisch. Es gibt keine Leitungsrechte oder Notleitungsrechte innerhalb ein und desselben Grundstücks.Das Leitungsrecht von A ist nicht grundbuchrechtlich gesichert. Wie auch immer ein Notleitungsrecht würde A auf jeden Fall bekommen
Wenn man sich schon ne freistehende Eigentumswohnung kauft sollte man das doch wissen.
Im Sondereigentum hat keiner was zu tun.
Jedoch sind ja die Rohre Gemeinschaftseigentum, für deren Wartung und Unterhaltung muss dann schon Zugang gewährt werden.
Das macht ein Verwalter gegen Geld. Da der den Zähler von A wohl direkt daneben abliesst, kann er den von B auch gleich ablesen.A sorgt schon für die Ablesung und Eichung des Zählers
Ich würde mir mal ein Buch über Eigentumerswohnungen kaufen. Das Problem bei den freistehenden Eigentumswohnungen ist, dass jeder meint ein Haus gehöre ihm selber. Das ist ein Irrtum.
Alles gehört allen, und nur die Nutzung ist verteilt.
Wenn übrigens der Zähler vor dem Absperrhahn angebracht wurde, müsste die Gemeinschaft die Kosten üübernnehmen. Das gilt auch wenns Dach einstürzt oder sonst was passiert.
Klaus
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Hey,
Du bist spitze. Ja so ein Buch existiert (WEG 3. Auflage Verlag C.H. Beck)-Es gibt schönere Dinge im Leben
Liebe Grüße und falls Du einen Buchtipp hast nehme ich diesen gerne an!
Du bist spitze. Ja so ein Buch existiert (WEG 3. Auflage Verlag C.H. Beck)-Es gibt schönere Dinge im Leben
Liebe Grüße und falls Du einen Buchtipp hast nehme ich diesen gerne an!
Zuletzt geändert von Thunderandlight am 08.11.2008, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
Doof sind Nachbarn die man nicht mag, noch doofer ist es wenn man mit denen in einer Gemeinschaft lebt.
Am besten wäre es sich um nichts zu kümmern und alle 5 gerade sein zu lassen. Und schon mal den Ausstieg vorbereiten.
Im übrigen ist das WEG Recht doch recht einfach. schon das ein Buch exitiert, daher die schlauen Fragen nach Notleitungsrecht und Wegerechten.... Ich würde sagen jetzt auch mal lesen was drin steht.
Ich frage mich wie ein Nachbar in meinen Keller eine Wasseruhr baut, die baue ich ungefragt wieder aus. Erledigt.
Ich frage mich auch wie er Teile meiner WEG verkauft. Da klage ich sofort und frage nicht erst in irgendeinem Forum..
Man muss sich natürlich wehren, und da gibts eben nur die Klage in Deutschland. Und bei so Mistfällen wird man zu Vergleich gedrängt oder hat einen Amtsrichter der mal besser und mal schlecher drauf ist.
So ist das Leben.
Klaus
Am besten wäre es sich um nichts zu kümmern und alle 5 gerade sein zu lassen. Und schon mal den Ausstieg vorbereiten.
Im übrigen ist das WEG Recht doch recht einfach. schon das ein Buch exitiert, daher die schlauen Fragen nach Notleitungsrecht und Wegerechten.... Ich würde sagen jetzt auch mal lesen was drin steht.
Ich frage mich wie ein Nachbar in meinen Keller eine Wasseruhr baut, die baue ich ungefragt wieder aus. Erledigt.
Ich frage mich auch wie er Teile meiner WEG verkauft. Da klage ich sofort und frage nicht erst in irgendeinem Forum..
Man muss sich natürlich wehren, und da gibts eben nur die Klage in Deutschland. Und bei so Mistfällen wird man zu Vergleich gedrängt oder hat einen Amtsrichter der mal besser und mal schlecher drauf ist.
So ist das Leben.
Klaus
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Ja, Du triffst es schon auf den Punkt.
Hättest Du noch eine Frage?????????
Hättest Du noch eine Frage?????????
Zuletzt geändert von Thunderandlight am 08.11.2008, 21:46, insgesamt 2-mal geändert.
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