Wenn ein Nachbar B sein Garten haus an die Grenze einer WEG A stellt, kann dann auch ein Eigentümer A-x1 alleine gegen den Nachbarn vorgehen oder mussen das alle A zusammen machen.
Kann A-x1 die anderen zum gemeinsamen Handeln zwingen.
Danke Ute
Gartenhaus abwehren
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Treu und Glauben
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
In den meisten Fällen ist es aber.....
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