hässlicher Gartenschuppen des Nachbarn
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hässlicher Gartenschuppen des Nachbarn
Wenn man sich über einen hässlichen Gartenschuppen Marke Tübinger Wagenburg (Grenzbebauung vor der eigenen Terasse ärgert), warten bis der Wagenburgbesitzer im Urlaub ist. Anzeige ins örtliche Werbeblättchen: Gartenhäuschen zu verschenken für Selbstabbauer in der ........strasse ....
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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....
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Ewentuell den Nachbarn fragen ob die seite die zum Grundstück zeigt angestrichen werden kann oder wnen Kinder vorhanden sind Bemalen darf.
Wenn das ein guter Nachbar ist wird er bestimmt nix dagegen haben.
Und ist auch ein Spaß für die Kinder.
Wenn das ein guter Nachbar ist wird er bestimmt nix dagegen haben.
Und ist auch ein Spaß für die Kinder.
Re: hässlicher Gartenschuppen des Nachbarn
Das mit der Anzeige gefällt mir besser.
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