Ich bin neu hier und suche dringend Rat! Es geht um 2 aneinander gebaute Häuser mit nur einer Eingangstür. Dem Eigentümer A (Einfamilienhaus) gehört diese Eingangstür und Eigentümer B (Mietshaus) kann sein Obkjekt nur durch diese betreten. Weiterhin hat A eine Waschküche, durch die B per Wegerecht direkt in seinen Garten kommt. A kann durch diese WK auch in seinen Garten, muss aber über das Grundstück (bzw. Kellertreppe die A mal bezahlt hat) von B gehen. Nun ist B seit einiger Zeit der Meinung, das die benützen Wege zu seinem Grundstück ihm gehören und A alles hinnehmen muss, was B so tut (zB Tür zur WK wird absichtlich über nacht offen gelassen, B geht bei Abwesenheit in den Garten von A, und (!!!) A darf den Weg zu seinem Garten nicht mehr benutzen). Nun sieht es so aus, das A über seine Terasse auch in den Garten kann und B durch seine Garage auch in den seinigen. Also Ersatzwege sind vorhanden.
Was kann A tun:
a) um den allgemeinen Hausfrieden wieder herzustellen, dh B "lernt", das der Weg zu seinem Haus Eigentum von A ist und er schonend damit umzugehen hat? (

b) kann A das Wegerecht durch die eigene Waschküche einschränken bzw. aufheben?
PS: ein eingetragenes Wegerecht durch die WK gibt es an sich nicht; es heißt lediglich im Kaufvertrag, das B der Zugang zu seinem Objekt ermöglicht werden soll.