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Moderator: Klaus

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.02.2007, 16:18

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Achtung neue Forenregeln:

Nur noch fikive Fälle erlaubt. Also nicht schreiben

" Ich habe folgendes Problem"

sondern

"A hat folgendes Problem mit seinen Nachbarn B"

Klaus



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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers.....

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