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Moderator: Klaus

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.02.2007, 16:18

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Nur noch fikive Fälle erlaubt. Also nicht schreiben

" Ich habe folgendes Problem"

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"A hat folgendes Problem mit seinen Nachbarn B"

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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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