Das was herauszulesen ist, ist Frust, Inhalte trennen und so wiedergeben bis es Ihren Vorstellungen passt.
von Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen!
Anscheinend sind Sie Nachbarn, die mit Ihrer eigenen herrschenden Auslegung, wie hier zum Teil wiedergegeben, mit allen motzen.von andy
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
@Klaus, hierauf haben Sie geantwortet:von cappucino
1) ist es wenden, und wenn ja, darf er es auf Ws Gst, obwohl er es auf seinem Gst tun kann und W ihn aufgefordert hat, es zu unterlassen
Und genau dieses „Stimmt“ widerspricht Ihren anderen Aussagen! Wenn er das Wenden mit der Grunddienstbarkeit hat, dann kann er wenden so oft wie er es benötigt.von Klaus
stimmt
W kann ihn sooft auffordern es zu unterlassen, oder es auch sein lassen, es kommt auf das Gleiche hinaus. Er kann dann wenden. Deshalb ist Ihre Antwort falsch!
Es ist nicht dasselbe sondern das Gleiche, wie schon einmal erklärt! Das war das Ding mit dem Ei.von Klaus
sind doch das selbe.
Genau richtig!von andy
Die Sache wird zu kompliziert diskutiert.
Das BGB sagt für diese Fälle eindeutiges aus. Dies muss von einem RA/ Notar geprüft werden.
Es wird erst kompliziert, mit den Antworten, die hier eingestellt werden.
Reine Träumerei! Es geht hier um das Wenden eines PKWs!von Klaus
Auch das landen eines Flugzeugs wäre verboten. Es gibt kein Urteil da niemand versucht hat so ein Recht anzuklagen
Wer würde auch auf einem 3 m breiten Weg landen wollen, und warum soll das Landerecht eingeklagt werden.