Thema verfehlt

Fragen zur Benutzung, Meldung von Störungen, Fehlern o. Regelverstößen

Moderator: Klaus

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Präsident

Beitrag von Präsident » 23.05.2010, 10:52

Ihr System, auf welcher Grundlage Ihre Antworten sind, bin ich noch nicht dahinter gekommen.

Das was herauszulesen ist, ist Frust, Inhalte trennen und so wiedergeben bis es Ihren Vorstellungen passt.
von Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen!
von andy
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
Anscheinend sind Sie Nachbarn, die mit Ihrer eigenen herrschenden Auslegung, wie hier zum Teil wiedergegeben, mit allen motzen.
von cappucino
1) ist es wenden, und wenn ja, darf er es auf Ws Gst, obwohl er es auf seinem Gst tun kann und W ihn aufgefordert hat, es zu unterlassen
@Klaus, hierauf haben Sie geantwortet:
von Klaus
stimmt
Und genau dieses „Stimmt“ widerspricht Ihren anderen Aussagen! Wenn er das Wenden mit der Grunddienstbarkeit hat, dann kann er wenden so oft wie er es benötigt.
W kann ihn sooft auffordern es zu unterlassen, oder es auch sein lassen, es kommt auf das Gleiche hinaus. Er kann dann wenden. Deshalb ist Ihre Antwort falsch!
von Klaus
sind doch das selbe.
Es ist nicht dasselbe sondern das Gleiche, wie schon einmal erklärt! Das war das Ding mit dem Ei.
von andy
Die Sache wird zu kompliziert diskutiert.
Genau richtig!
Das BGB sagt für diese Fälle eindeutiges aus. Dies muss von einem RA/ Notar geprüft werden.
Es wird erst kompliziert, mit den Antworten, die hier eingestellt werden.
von Klaus
Auch das landen eines Flugzeugs wäre verboten. Es gibt kein Urteil da niemand versucht hat so ein Recht anzuklagen
Reine Träumerei! Es geht hier um das Wenden eines PKWs!
Wer würde auch auf einem 3 m breiten Weg landen wollen, und warum soll das Landerecht eingeklagt werden.



Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.05.2010, 16:38

Bitte doch beim Thema zu bleiben.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

andy
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Beitrag von andy » 23.05.2010, 22:08

Lieber Prasident, oder auch ehemals Loewe,
ich an Ihrer Stelle würde einfach weniger Stuss niederschreiben, dann klappts auch mit dem Nachbarn ... äh ... Forum.
Ansonsten bleibt es Ihnen sicher freigestellt, sich ein anderes Betätigungsfeld zu suchen, wo sie es mit weniger dummen Kommentatoren zu tun haben, als Sie sie hier anzutreffen meinen.
Guten Tag !
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Präsident

Beitrag von Präsident » 24.05.2010, 10:54

Lieber Dienender andy,
Der Löwe scheint Sie doch in arge Bedrängnis gebracht zu haben. Sie sind unfähig, mir Hinweise aufzuzeigen. Ich kann dazu deshalb keine Stellungnahme abgeben, auch nicht, Sie zu trösten! Ihre Antworten sind hierzu unbrauchbar. Hoffentlich hat Löwe keinen Schaden hinterlassen. Wenn Sie mich Löwe nennen wollen, dann tun Sie es. Vielleicht hilft es, Ihren Schmerz zu lindern.
Sie sind der Dienende Ihres Herren. Daran gibt es nicht zu rütteln. Es gibt auch andere Vergleiche, die hier nicht in meinem Sprachgebrauch liegen. Auf meiner Arbeitsstelle, den Baustellen, schon!

Wer Hier Stuss niederschreibt, ist doch eindeutig aus den Antworten zu entnehmen. Wer dumme Kommentare abgibt, sollte mal dahingestellt sein. Er sollte jedoch die Berichtigung akzeptieren, auch wenn er sie nicht versteht. Dies haben der Herrschende und Dienende noch nicht begriffen.
Zum Ende der Diskussion sind Sie doch (fast) immer auf der Seite des Präsidenten. Ich hatte mich auch zum Urteil des BGH, für die Aufklärung bei andy bedankt!

Lieber Herrschender Klaus,
Wer das Thema verfehlt hat, sieht man an Ihren Antworten.
http://www.nachbarschaftsstreit.de/foru ... t1047.html
von andy
Die Sache wird zu kompliziert diskutiert.

Nein, es ist nicht kompliziert. Sie machen es kompliziert. Es gibt Paragrafen die es regeln.
von Klaus
Ich halte eine Anfechtung wegen Irrtum oder gar Nutzlosigkeit für völlig aussichtslos.

Der Präsident und auch andere haben die Meinung dass die Grunddienstbarkeit wegen Irrtum oder Täuschung anfechtbar ist.
Damit sie endlich Ruhe geben, abschließend einen Link zum Thema über die Löschung.

http://www.wittmann-baurecht.de/glossar ... ulast.html

Der Text ist unter „ Baulast Anfechtung der Bewilligung“ nachzulesen.
Anmerkung: Die Aussage zur Grunddienstbarkeit steht im 1 Abschnitt
Die Baulast wird ab dem 2. Abschnitt behandelt.

Diesen Hinweis nur, weil hier unnütze Kommentare abgegeben werden, die auch aus dem Zusammenhang gerissen werden.
Der Vertrag ist von einem RA/ Notar zu prüfen
Ich hoffe, dass der Herrscher und sein Diener nun überzeugt sind. :twisted:

Klaus
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Beitrag von Klaus » 24.05.2010, 11:33

Letzte Aufforderung: Benimmt dich freundlich oder geh.

Klaus
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Präsident

Beitrag von Präsident » 24.05.2010, 14:15

:D :D :D :D :D :D 8)

Lieber Herrschender Klaus, der Präsident ist freundlich.
Alle Feststellungen sind Richtigstellungen, alles wird, wenn es Urteile gibt, belegt, gibt es keine Urteile, werden die Paragrafen genannt.
Deshalb wird keiner beleidigt und muss keiner beleidigt sein wenn er es nicht wusste!

Sie sollten es schon zulassen, wenn sie etwas aus versehen überlesen haben, man Sie darauf hinweist.
Ihre Kommentare vielleicht zurückzuhalten. Eine Anfrage wäre wünschenswert! Deshalb wird keiner beleidigt.

Der Präsident
oder geh.
PS: ich bin für 14 Tage nicht anwesend! Ich gehe nicht sondern ich fahre!

andy
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Beitrag von andy » 25.05.2010, 03:32

Haste da noch Worte ?
Das gleiche Spiel wie seinerzeit - total wirr und irgendwie schwer aua.

Hängen Sie sich da mal nicht wieder so rein, Mr. PräsiLoewe, das bekommt der Gesundheit nicht. Ansonsten machen Sie sich keine Sorgen, das Forum kommt die nächsten 14 Tage sicher auch ohne Sie klar - ging ja bis vor kurzem ja auch. Gute Reise.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Präsident

Beitrag von Präsident » 25.05.2010, 11:51

Hallo Dienender,
Mein Termin hat sich um ca. 1 bis 3 Tage verschoben, muss noch am Schreibtisch arbeiten.
vom Dienenden
Das gleiche Spiel wie seinerzeit - total wirr und irgendwie schwer aua.
Warum sind Sie wirr? Sie sollten Antworten akzeptieren bzw. sich sachkundig machen!
Haben Sie dieses Spiel mit Ihrem Löwen immer wirr durchgeführt und versuchen es mit dem Präsidenten. Dieser lässt sich nicht verwirren. Warum haben Sie Alpträume von einem Löwen? Er bringt schon schlaflose Nächte, um 4:32 Uhr schon vor der Glotze zu sitzen. Abschalten und ruhig bleiben. :P

Wenn Sie nicht so wirre Antworten geben, müsste Präsident sie nicht richtig stellen. Sie spulen sich hier hoch, weil sie richtige Antworten nicht akzeptieren. :twisted:

Meine Zeit ist zu schade, um hier unnütze Dinge zu diskutieren!

Ich hoffe, dass der Link nun auch Sie überzeugt hat.
Absatz 1 bezieht sich auf die Grunddienstbarkeit! :idea:

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