Warum man nicht irgendwas an igend einen anderen Treath anhängt

Fragen zur Benutzung, Meldung von Störungen, Fehlern o. Regelverstößen

Moderator: Klaus

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bowlingchief
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Registriert: 15.04.2011, 11:10

Warum man nicht irgendwas an igend einen anderen Treath anhängt

Beitrag von bowlingchief » 17.04.2011, 14:25

ich weiß zwar nicht was und warum ich den Bericht editieren soll :twisted:



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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