Hallo Klaus,
könntest Du bitte einen Kontakt von mir zu Andy123 herstellen? Die PN Funktion ist ja leider nicht aktiviert, so daß ich das nicht kann. Ich würde das Urteil von Andy sehr gerne haben, mein Prozess steht ja unmittelbar bevor und ich könnte jede Hilfe gebrauchen die ich kriegen kann. Vielen Dank.
Mia
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Moderator: Klaus
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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