Stellt doch mal ein paar Fragen und antwortet zu den Themen. Hier tut sich sonst erst mal lange nichts.
War früher viel lustiger die Seite
Klaus
An alle Freunde der Seite
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
mehr Infos
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste