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Moderator: Klaus

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.03.2007, 20:21

Stellt doch mal ein paar Fragen und antwortet zu den Themen. Hier tut sich sonst erst mal lange nichts.

War früher viel lustiger die Seite

Klaus



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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