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Fragen zur Benutzung, Meldung von Störungen, Fehlern o. Regelverstößen

Moderator: Klaus

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Engel
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Registriert: 21.07.2009, 11:59

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Beitrag von Engel » 21.07.2009, 12:57

Hi Klaus,
über manche Deiner Antworten bin ich entsetzt. Ich dachte, dass ich hier klare Antworten erhalte und nicht solche, dass man bei Aldi eikauft und des Nachbars Baum wegäzt. Wer bist Du, ain Alleswisser?
Wenn ich eine ernste Frage stelle, möchte ich auch eine ernste Antwort und kein rumgeeiere.



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Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.07.2009, 15:03

ICH KANN UNTER DEM NAMEN NICHT EINE FRAGE FINDEN

Wer also bist du.

Und klare Antworten in Deutschland auf eine Rechtsfrage gibts höchstens bei BGH und nur solange er seine Meinung nicht ändert.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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