Gemeinschaftsweg

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Sony
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Gemeinschaftsweg

Beitrag von Sony » 18.12.2018, 23:37

A und B besitzen jeweils eine doppelhaushälfte. Um auf sein Grundstück zu gelangen muss B über einen weg durch Grundstück A laufen. Dieser Weg gehört beiden zur Hälfte, hat eigene Flurnummer.
Durch Zufall fand A heraus das nicht B im Grundbuch für den Weg eingetragen ist, sondern dessen Vorbesitzer (vor 6 Jahren verstorben).
Welche Möglichkeiten ergeben sich hier raus für A?
Könnte er die 50% Anteil am Weg den Erben vom Vorbesitzer von B abkaufen?

Danke schon mal!
LG



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Klaus
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Re: Gemeinschaftsweg

Beitrag von Klaus » 19.12.2018, 11:02

Klar kann A das, nur bringt das A keinerlei Vorteile da B den Weg braucht bekommt er ein Nutzungsrecht.
Statt dann geteilte Kosten zu haben, kann er die halben Kosten als Rente fordern.
Vermutlich liegen auf dem Weg ja auch noch die Wegerechte für A und B

Es sei denn B hat einen weiteren Zugang. Dann kann man ihn loswerden (falls es keine Wegerechte gibt)
Nicht vergessen es gibt auch gerne noch Baulasten, die im Baulastenverzeichnis stehen !!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

jp10686
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Re: Gemeinschaftsweg

Beitrag von jp10686 » 28.12.2021, 12:42

Sony hat geschrieben:
18.12.2018, 23:37
Um auf sein Grundstück zu gelangen muss B über einen Weg durch Grundstück A laufen. Dieser Weg gehört beiden zur Hälfte, hat eigene Flurnummer.
Also muss er nicht über Grundstück A, sondern über ein Grundstück, das beiden zu je 1/2 gehört und nur den Weg umfasst?
Sony hat geschrieben:
18.12.2018, 23:37
Könnte er die 50% Anteil am Weg den Erben vom Vorbesitzer von B abkaufen?
Warum? Wenn B (bzw. dessen Erben) den Weg auch brauchen, werden die wohl sich nicht selber abschneiden, indem sie den Zugang verkaufen.
Ob die anderen den Weg verkaufen und dann vom Käufer ein Nutzungsrecht fordern können, weil sie ja Zugang brauchen?
Keine Ahnung, aber es soll Menschen geben, die sich freiwillig in den eigenen Fuss schiessen.
Was hat man davon, wenn einem ein Weg ganz gehört, den man nur als Weg brauchen kann? Als Teileigentümer hat man ausreichend Rechtssicherheit für den Zugang, kann aber den Unterhalt teilweise auf andere umlegen.

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