Hundedreck auf dienendem Grundstück

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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hildegard
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Hundedreck auf dienendem Grundstück

Beitrag von hildegard »

Landwirtschaftlicher Betrieb (A) gewährt Fußwegerecht über Hoffläche und 300 meter Privatweg ( Grundbuch eingetragen seit 1912) für 5 andere Grundstücke (B) (diese mußten früher über den Hof um die Felder zu bestellen). Feldbestellung findet seit 30 Jahren nicht mehr statt dafür wird spazieren gegangen. Die Hunde der B's werden regelmäßig frei laufen gelassen und die Hinterlassenschaften verteilen sich überall. Das sind locker 10 Hunde. Das mit dem Anleinen hat A den B's schon fast beigebracht. Hundedreck wegmachen klappt nicht. Wie sieht es mit anpinkeln von Zäunen, Bäumen aus? Wird alles nicht schöner mit der Zeit. Was kann A tun?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Von wo (D) nach wo (E) geht denn das Wegerecht genau. Bitte ein "Beispiel" raus nehmen. Kann gut sein das das Wegrecht gar nicht gilt.
Was waren A und B bei der Eintragung für Grundstücke und wie wurden die genutzt. Haben Berechtigten Grundstücke anderen Zugänge..

Ansonst ist es eine Verursacherhaftung. Man muss den Hund bei Häufchenmachen erwischen und den Halten dann zur Rechenschaft ziehen.

Rechts und Links des Weges einen Zaun ziehen, den unter ganz leichzen Strom setzen. Dann pinkelt dann keiner hin.

Klaus
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hildegard
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Beitrag von hildegard »

Folgende Situation: Von öffentlichem Weg geht der Privatweg von A (gepflastert, rechts und links Grünstreifen 1,5m- gehört A, angrenzend Ackerflächen von anderen Bauern). Privatweg geht Richtung Hof -also Sackgasse- dann folgt die Hoffläche und diese grenzt an ein Flüsschen. Über das Flüsschen geht eine Brücke (1,5m breit) dahinter ist ein Weg der ebenfalls Privat ist, dieser endet in öffentlichem Sträßchen. Dort wohnen die Wegeberechtigten. Das Flüsschen war früher ein Bächlein durch das die Bauern durchgingen um zu den Feldern zu gelangen. Dann machte die Kommune das Gewässer breiter und baute die Brücke (1933) damit die Bauern noch zu Fuß zu Ihrem Acker kamen. Heute hat keiner der Wegeberechtigten mehr Land das erreicht werden muß außerdem liegen alle Grundstücke an öffentlicher Straße. Man kann durch die Nutzung des Wegerechtes nirgendwo hinkommen -ausser zu Feldwegen um spazieren zu gehen. A ist der letzte Hof der Siedlung danach kommt Pampa. Die Wegeberechtigten könnten Ihre Hunde übrigens auch in die andere Himmelsrichtung führen. Auch nur Acker und das ohne A das Grundstück zuzusch.... Hoffe man kann meine Erklärung verstehen
hildegard
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Beitrag von hildegard »

Folgendes steht im Grundbuch: Fußwegerecht zu Gunsten des jewailigen Eigentümers des Bauernhofes x1 und x2 sowie der die Stätte bildenden Parzellen 123 und 456 der selben Karte und Gemarkung, bestehend in der Berechtigung über die Parzellen 789, 101 zu allen Zwecken zu gehen. Bei Anlegung des Grundbuches eingetragen 1912 umgeschrieben am.....1982 nach Blatt 246 und von dort zur Mithaft übertragen am ....1997
andy
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Beitrag von andy »

Gibt es x1 und x2 noch als Bauernhof ?
Was sollen "die Stätte bildenden Parzellen 123 und 456" sein ?
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
hildegard
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Beitrag von hildegard »

x1 und x2 sind heute Wohnhäuser ohne Landwirtschaft. Die " Stätte bildenden Parzellen" waren damals Ackerflächen und sind heute bebaut. Habe mir beim Katasteramt eine Flurstückhistorie fertigen lassen. Daher weiss ich jetzt welche Grundstücke überhaupt Wegerecht haben. Mit den alten Bezeichnungen im Grundbuch konnte man auf aktuellen Karten nichts anfangen. Wollte halt wissen wer hier überhaupr Rechte hat weil soviele wie hier herlaufen wohnen auf der anderen Seite des Wassers garnicht.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Also ich würde mal sagen das man das Wegerecht wenigstens Teilweise wieder loswerden könnte.
Am einfachsten wohl erst für die "Stätte bildenden Parzellen", denn wenn das mal ein Acker war dann gilt das Wegerecht nicht für nun Wohnhäuser.
Ebenso wenig für die Bauerhöfe, denn die Nutzungart als Landwirtschaft ist ja heute nicht mehr gegeben.

Jedoch sollte man sich die Mühe machen mal die Wegerechte einzeln zu analysieren. Ein Wegerecht ist das Recht ein Grundstück (EINE Flurnummer) zu überqueren um von A (EINE Flurnummer) nach B (EINE Flurnummer) zu gelangen, so wie es im Grundbuch steht.
Führt der Weg nicht weiter ist das Wegerecht zu löschen, da es keinen Vorteil mehr bietet. Also mal ne Karte in die Hand nehmen.

Den Weg würde ich einfach versperren und wenn sich einer meldet kann er ja erst mal nen Schlüssel bekommen. Einfach ein Zettel ans Tor: Berechtigte bitte melden.

Klaus
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hildegard
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Beitrag von hildegard »

Also der Weg führt wirklich nur in Felder. Abgesehen davon können die Gassigeher auch ohne Umweg über öffentliche Wege zu den Feldern kommen. Machen die sowieso weil sie mit den Hunden im Kreis Gassi gehen. Rechts aus der Haustür raus, übers Wasser, übers Grundstück (A), noch zweimal rechts und dann sind sie wieder zuhause. Das Wegerecht ist wirklich zu nichts anderem als Spazierengehen zu gebrauchen. Kann es sein das als seinerzeit das Wegerecht vereinbart wurde irgendwelche Unterlagen erstellt wurden die man in irgendwelchen Archiven finden kann? Da wäre dann vielleicht schriftlich festgehalten zu welchem Zweck das Wegerecht eingetragen wurde. Das könnte ich den Nutzern dann unter die Nase halten. Die Idee mit dem Törchen und dem Zettel hatte ich auch schon :-)) aber noch nicht umgesetzt.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Es ist unwichtig war nur wie geht oder warum

Ein Wegerecht, eines, nicht hunderte miteinander, hat nur einen Zweck.
Es ermöglicht dem Berechtigten (der der geht) über das Grundstück des Dienenden (des Grundstücks überquert wird) zum dem Zwecke der bei der Eintragung vorhanden war, zu überqueren. Dazu sind im Grundbuch die Flurstücke beantragt. Der Zwecke kann angepasst werden...aber nicht verändert

Führt der Weg also jetzt an einen Flussufer - kein Wegerecht
Ist der Acker nun ein Wohnhaus - kein Wegerecht

............ das musst du nun selber klären

Danach die Löschung beantragen, oder die Berechtigten auffordern dem zuzustimmen oder dann eben Klagen

Klaus
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hildegard
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Beitrag von hildegard »

Vielen Dank Klaus für Deine Antworten. Jetzt muß ich mich nur noch entscheiden ob ich erst das Schild ans Tor hänge und dann den Rechtsweg einschlage oder umgekehrt. Nochmal Dankeschön :-))
Mia
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Beitrag von Mia »

Hallo Hildegard,

am Besten mal zum Grundbuchamt gehen und die Akte geben lassen. Vielleicht finden sich dort Unterlagen, die weiter helfen können.

Bei mir gibt es auch schon lange einen Wegerechtstreit und ich habe im Grundbuch wichtige Fakten finden können. Z.B einen Kaufvertrag von 1909, in dem genau das Wegerecht in Verlauf und Breite (war bei mir sehr wichtig) beschrieben war.

Gruß Mia
andy
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Beitrag von andy »

Ja, so hatte ich das fast geahnt.
Finden sich keine entsprechenden "Änderungs-Bewilligungs-Urkunden" (Bauerhof -> Wohnhäuser und Acker -> Wohngrundstücke) in der Grundakte, so dürften die genannten Wegerechte bei diesem Grundbucheintrag m.E. allesamt erledigt sein.

Unabhängig davon ist es traurig, dass das Katasteramt mit einer Flurstückhistorie aushelfen muss, damit man das Grundbuch versteht ... dort arbeitet man dbzgl. halt nur auf Antrag :-(
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
hildegard
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Beitrag von hildegard »

Vielen Dank an alle für die Tips. Werde zum Grundbuchamt dackeln und sehen ob ich dort etwas brauchbares finden kann. Danach tauchen bestimmt wieder neue Fragen auf -fürchte ich-.........
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