Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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derbaron
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Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von derbaron »

Hallo!
Ein einfacher oder komplizierter Fall

Ich male mal eine Karte:
xxxxxxxxxxxx
DATF
DBTG
DCTH
DETI

x ist eine oeffentliche strasse
D ist ein Feldmark weg 2.50 breit / kann erworben werden
Schwiegervater Wohnt in C und besitzt zur Zeit C und E
E soll an die Tochter gehen und bebaut werden. Bauvoranfrage ergab ok, wenn ein Wegerecht dorthin erworben wird.
T ist ein PRIVATWEG nicht in einer eigentuemergemeinschaft. Es gehoert Stueckweise den parteien A B F G H I.
von G wird es NIEMALS ein ok fuer ein weggerecht geben. das bedeutet das ueber den Weg T das Grundstueck E nicht zu erreichen ist. T ist eine gut ausgebaute privatstrasse.
Frage:
Wenn D erworben werden kann, dies vom Bauamt als "Weg" akzeptiert wird, ein wegerecht fuer die Zeit der bebauung ueber T "erzwungen" werden? es waeren nur wenige tage fuer die groessen "brocken"

Danke fuer eure Tipps.. wenn etwas fehlt liefere ich es gern nach!
gruss
m
derbaron
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von derbaron »

Ein kleiner Fehler die Karte sieht so aus:

ch male mal eine Karte:
xxxxxxxxxxxx
DATF
DBTG
DCTH
DEI

Die Ts gehoeren jeweils jemanden anders.

Danke!
Klaus
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von Klaus »

Würde das eine Rolle spielen.?

Es gibt im Internet auch Seiten wo man mal ne echte Zeichnung hochladen kann und dann hier eine Link einstellen.
Aber wie gesagt: An einem Weg an dem man kein Recht hat, bekommt man auch keines, nur weil es einfacher ist.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
derbaron
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von derbaron »

Hallo!

Danke fuer die Antwort und die Zeit!

Hier eine Grafik:

http://img515.imageshack.us/img515/6831/fotops.jpg


Es geht nicht um einen einfacheren Zugang.. es geht um einen Zugang!

Zur Grafik:

2,3,6,7 gehoert der weg ... immer stueckweise.. keine gemeinschaft
gruendstueck 3 und 4 gehoeren jetzt noch meinem schwiegervater. 4 wollen wir haben, und darauf bauen. der weg 8 ist noch in fremden besitz. da ist auch nicht befestigt und er ist auch nicht "frei" (keine Durchfahrt / Durchgang) möglich.

Es geht im Prinzip nur darum zu dem Grundstück in irgendeiner Form zu kommen. Eventuell passt § 918 2 weil das Grundstück ja jetzt zu erreichen ist

Danke fuer Tipps und Infos.
Klaus
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von Klaus »

Wie entstand denn das Grundstück 4, durch Teilung mit 3. Wenn man vorne alles Verkauft und ein gefangenes Grundstück behält kann man kaum auch Notwegrechte pochen. Das gilt auch für Rechtsnachfolger.

Ein Wegerecht erlaubt eine Erweiterung der Nutzung eh schon nicht, darum wird das nichts werden dort zu bauen. Selbst wenn 3 das machen würde. Auch der Weg von 4 nach 3 und von dort nach vorn ist nicht erlaubt. Wie ist 4 denn jetzt erreichbar.

Ohne Zustimmung alle wird das nichts werden. Zumal mal für den Bau eine "Baulast" brauchen wird. Die ist per Notwegerecht nicht zu erreichen.

3 soll mal die Verträge ansehen, evtl. kann er noch was herausholen

Klaus
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derbaron
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von derbaron »

Hi!

Dank für die Erläuterungen!

Also 3 und 4 gehören ja der gleiche Person sind aber verschiedene Parzellen. Wie die entstanden sind da müsste ich mal nachfragen. Ich bin mir nicht sicher ob die mal geteilt worden sind und wann das war.

Auf 4 ist Wiese und dort geht natuerlich mein Schwiegervater ueber 3 zum Weg.
derbaron
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von derbaron »

Alles klar ich habe glaube erst gerade das Problem mit der "Baulast" verstanden.
Du hast den Groschen fallen lassen! :D

Ok dann suchen wir uns wohl lieber ein anderes Grundstueck.
garyboldi
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von garyboldi »

Klaus hat geschrieben:Wie entstand denn das Grundstück 4, durch Teilung mit 3. Wenn man vorne alles Verkauft und ein gefangenes Grundstück behält kann man kaum auch Notwegrechte pochen. Das gilt auch für Rechtsnachfolger.
Naja, auch wenn es tatsächlich dumm ist, ein Notwegerecht hat man wohl immer. Aber was nützt einem das ? Man kann sein Grundstück erreichen um dort auf einer Decke einen Kaffee aus einer Thermoskanne zu trinken, aber das war's dann auch schon ...
Klaus
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von Klaus »

Eben nicht. Wer seine Not selbst verursacht hat selber schuld und bekommt kein Notwegerecht. (auch wenn ich so doof bin so ein Grundstück zu kaufen)
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garyboldi
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von garyboldi »

Stimmt. § 918 BGB Ausschluss des Notwegrechts:

(1) Die Verpflichtung zur Duldung des Notwegs tritt nicht ein, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Wege durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird.

Das würde hier ja zutreffen. Bloß dann frage ich mich, wie solche Grundstücke, die eines Notwegerechtes bedürfen entstanden sein sollen ? Das geht doch immer nur durch Dummheit. Und wenn einer so ein Grundstück kauft, dann wäre das doch auch nur Dummheit. Davon steht hier allerdings nichts. "... willkürliche Handlung des Eigentümers". Bei Verkauf hätte der neue Eigentümer ja nicht willkürlich gehandelt. Allerdings kann nach §917 ein Notwegerecht auch nur verlangt werden. Das muss ja nun nicht bedeuten, dass dem dann auch statt gegeben wird. Hmm.

Andererseits müsste ein Vertrag bzw. eine Teilung, der/die zu so einem Grundstück führt, doch dann immer sittenwiedrig und damit dann auch nichtig sein ?
Klaus
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von Klaus »

Durch Straßenbau, Eisenbahnbau, Tagebau, Abbruch der Seekante in Sylt..... eigentlich entstehen solche Grundstücke nicht mehr.
Das Bauamt erlaubt keinerlei Teilungen mehr die gefangene Grundstücke entstehen lassen, Sie fordern eine Baulast vor der Teilung.

Durch Vertrag kann man das nicht Teilen.

Aber es gibt ja noch viele Grundstücke, die aus mehrere Teilstücken bestehen, und seit Jahrhunderten einfach irgendein Weg benutzt wird. Wo kein Streit da auch kein Notwegerecht......und sobald einer erbt....

Allerdings kann nach §917 ein Notwegerecht auch nur verlangt werden.
Lustige Interpretation des Textes. Ich kann übrigens auch verlangen den Lotto Jackpot zu bekommen - ist nicht verboten - wenn auch sinnlos.

Bei dem Text ist gemeint das man das Notwegerecht erst mal "verlangen" muss - es dann aber bekommt :-)

Klaus
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garyboldi
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von garyboldi »

Ja, stimmt, diese Möglichkeiten hatte ich nicht bedacht, aber es stimmt wohl auch, dass diese Grundstücke nun durch Teilung eigentlich nicht mehr entstehen können.

Mit dem "Verlangen" ist es ja so: Wenn ein Grundstück sozusagen abgeschnitten ist, kommen ja meistens mehere Grundstücke infrage, über die der Notweg führen könnte. Der "Verlanger" sucht sich nun das vielleicht für ih günstigste aus. Aber das infrage-kommende ergibt sich ja nach dem Gesetzestext eher aus der Historie. Und die muss ja auch nicht so eindeutig bzw. bekannt sein.
Klaus
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von Klaus »

Es wird das Grundstück belastet das die geringste Belastung hat. Das ist meist das Grundstück das bisher bereits Zugang gewährt hatte, denn das ist die Belastung bereits gewohnt.

Es entscheidet ein Richter aufgrund des Vortrags der Parteien.

Klaus
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garyboldi
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von garyboldi »

Oder so.

Bedeutet in jedem Fall nicht unbedingt, dass man bekommen muss, was man verlangt hat. Der Richter kann ja anders entscheiden.
Also genauso wie beim Lottogewinn, nur mit höherer Wahrscheinlichkeit.
Klaus
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von Klaus »

Nicht ganz:

Man kann vom dem der es gewähren muss ein Notwegerecht verlangen, das man bekommen muss.

Der Sinn sind die Kosten eines Verfahrens.
Gewinnt man gegen einen Nachbarn, zahlt er die Verfahrenskosten, da er es hätte geben müssen. Klagt man gegen den Falschen zahlt man selber.

Oder glaubst du man geht vor Gericht und der Richter sucht sich irgend einen Nachbarn aus....
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garyboldi
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Re: Neubaugrundstueck / aber nur ein privatweg dahin!

Beitrag von garyboldi »

garyboldi hat geschrieben: Bedeutet in jedem Fall nicht unbedingt, dass man bekommen muss, was man verlangt hat. Der Richter kann ja anders entscheiden.
Genauso meinte ich das.
"Verlangt" (klagt) man von dem falschen Nachbarn das Notwegerecht ein, entscheidet der Richter wohl nicht wie erwartet, also anders.
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