So, dass Urteil ist endlich da! Es ist genauso wie bereits in der mündlichen Entscheidungsverkündung. Das Überfahren ist verboten und wird mit einerm Ordnungsgeld von 1.500 Euro bestraft. Das Urteil kam vor drei Tagen, der Nachbar fährt weiterhin fröhlich über mein Grundstück! Und jetzt???
Wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist, den Gerichtsvollzieher beauftragen um das erste Ordnungsgeld einzutreiben ; ansonsten damit warten, bis das Urteil rechtskräftig ist. Lassen si das den anwalt machen, weil man bei der Vollstreckung sehr viel falsch machen kann.