Wegerecht
Moderator: Klaus
Wegerecht
Hallo,
folgende Konstellation:
A möchte ein Grundstück von B kaufen. C, der Grundstücksnachbar, möchte Wegerecht über das Grundstück, welches A kaufen möchte, vereinbaren. Momentan ist kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen.
Die Abwicklung des Grundstückkaufs ist bereits im Gange. Momentan läuft die Vermessung des Grundstücks.
Können B und C noch vor dem Kauf ein Wegerecht eintragen lassen, bevor der Verkauf an A vollbracht ist? Oder muss das Wegerecht mit dem zukünftigen Eigentümer vereinbart werden?
Liebe Grüße
folgende Konstellation:
A möchte ein Grundstück von B kaufen. C, der Grundstücksnachbar, möchte Wegerecht über das Grundstück, welches A kaufen möchte, vereinbaren. Momentan ist kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen.
Die Abwicklung des Grundstückkaufs ist bereits im Gange. Momentan läuft die Vermessung des Grundstücks.
Können B und C noch vor dem Kauf ein Wegerecht eintragen lassen, bevor der Verkauf an A vollbracht ist? Oder muss das Wegerecht mit dem zukünftigen Eigentümer vereinbart werden?
Liebe Grüße
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Der jeweilige Eigentümer der im Grundbuch steht kann Änderungen vornehmen. Ist bereits beim Notar eine Vormerkung eingetragen, wird meist zwischen Kaufvertrag und Zahlung vereinbart, geht das nicht mehr.
Eine Grunddienstbarkeit reduziert den Kaufpreis und den Anteil des Weges am Grundstück , denn es ist ja nun belastet.
Den Ärger der daraus entsteht kann man hier im Forum nachlesen. Man muss bedenken das aus dem netten Rentner aus die Motorradrocker werden können die das Haus mal kaufen. Auf für die gilt dann das Wegerecht
K.
Eine Grunddienstbarkeit reduziert den Kaufpreis und den Anteil des Weges am Grundstück , denn es ist ja nun belastet.
Den Ärger der daraus entsteht kann man hier im Forum nachlesen. Man muss bedenken das aus dem netten Rentner aus die Motorradrocker werden können die das Haus mal kaufen. Auf für die gilt dann das Wegerecht
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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- Registriert: 28.10.2009, 13:32
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