GeFaLei-recht: Wiederherstellung des Ur-Zustandes
Verfasst: 29.06.2010, 11:45
Die Situation
A hat ein Grundstück Straßenanliegend erworben mit kostenfreien Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für das hinterliegende Grundstück. Das ist im Kaufvertrag (und Grundbuch) auch so festgeschrieben
A hat nun gebaut und seine Leitung auf dem Weg gelegt. A ist weiterhin Eigentümer des Weges. B hat Instandhaltungspflicht und Unterhaltungpflicht sowie Verkehrssicherungspflicht (welche B im Winter 2009/2010 schon gänzlich ignoriert hat) zu 75 % (laut Kaufvertrag von A)
B hat nun als A schon gebaut hatte, dass hintere Grundstück erworben. A bat (riet an) B für den Bau eine Art Baustraße (Recycling) anzulegen um die Leitungen von A durch schwere Baufahrzeuge und aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht zu beschädigen. Das geschah auch. Nun ist B im Mai 2009 in sein Haus eingezogen.
Da A den Stress des Bauens kennt duldete er schon viele Sachen (wie Parken von B´s Auto auf dem Weg) daher zum aklimatisieren von B sprach A erst im April 2010 B an und es wurde nun mündlich angefragt wann denn der Bauschutt wieder entfernt wird und der Urzustand des Grundstücks (Weges) wiederhergestellt.
Da B als streitlustig bekannt wurde eben das nachbarschaftliche Gespräch gesucht, man einigte sich auf Mitte Mai 2010. Dieser Termin ist wort- und tatenlos verstrichen. Auch wurde von B kein neuerliches Gespräch gesucht.
Hintenrum beschwerte sich B bei anderen Nachbarn, was das soll und nur weil A es wollte hätten sie den Bauschutt aufgetragen.
A möchte gern aber einen befestigten Weg bauen (2 Fahrspuren, Rest Rasen) da der Staub durch den Bauschutt im ganzen Haus von A durch offene Fenster kriecht und A nicht mal Barfuss die Kinder über den Weg laufen lassen kann, da in dem Bauschutt viele Steine, Ton- Glas und Plastikscherben sind. Anzumerken ist das der Weg durch A nur zum Be- und Entladen und zu Fuß genutzt wird. Aber es wird „rumkrakelt“ wenn dort 10 min mal ein Auto steht (wirklich selten)
Nun meine eigentlichen Fragen:
1. Muss B den Weg wieder in seinen Urzustand bringen
2. Müsste sich B sogar am Wegbau beteiligen oder erst später bei der Instandhaltung (da er ja zu 99% durch B befahren wird)
3. Kann B irgendwelche Forderungen stellen wie der Weg auszusehen hat
4. Kann A ein Tor vorn anbringen und B Schlüssel dafür aushändigen, muss sich B an diesem Tor beteiligen
5. Wer kann Tipps geben wie A sich verhalten könnte da eigentlich ein Nachbarschaftsstreit nicht angestrebt ist, aber A will sich auch nicht alles gefallen lassen
A hat ein Grundstück Straßenanliegend erworben mit kostenfreien Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für das hinterliegende Grundstück. Das ist im Kaufvertrag (und Grundbuch) auch so festgeschrieben
A hat nun gebaut und seine Leitung auf dem Weg gelegt. A ist weiterhin Eigentümer des Weges. B hat Instandhaltungspflicht und Unterhaltungpflicht sowie Verkehrssicherungspflicht (welche B im Winter 2009/2010 schon gänzlich ignoriert hat) zu 75 % (laut Kaufvertrag von A)
B hat nun als A schon gebaut hatte, dass hintere Grundstück erworben. A bat (riet an) B für den Bau eine Art Baustraße (Recycling) anzulegen um die Leitungen von A durch schwere Baufahrzeuge und aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht zu beschädigen. Das geschah auch. Nun ist B im Mai 2009 in sein Haus eingezogen.
Da A den Stress des Bauens kennt duldete er schon viele Sachen (wie Parken von B´s Auto auf dem Weg) daher zum aklimatisieren von B sprach A erst im April 2010 B an und es wurde nun mündlich angefragt wann denn der Bauschutt wieder entfernt wird und der Urzustand des Grundstücks (Weges) wiederhergestellt.
Da B als streitlustig bekannt wurde eben das nachbarschaftliche Gespräch gesucht, man einigte sich auf Mitte Mai 2010. Dieser Termin ist wort- und tatenlos verstrichen. Auch wurde von B kein neuerliches Gespräch gesucht.
Hintenrum beschwerte sich B bei anderen Nachbarn, was das soll und nur weil A es wollte hätten sie den Bauschutt aufgetragen.
A möchte gern aber einen befestigten Weg bauen (2 Fahrspuren, Rest Rasen) da der Staub durch den Bauschutt im ganzen Haus von A durch offene Fenster kriecht und A nicht mal Barfuss die Kinder über den Weg laufen lassen kann, da in dem Bauschutt viele Steine, Ton- Glas und Plastikscherben sind. Anzumerken ist das der Weg durch A nur zum Be- und Entladen und zu Fuß genutzt wird. Aber es wird „rumkrakelt“ wenn dort 10 min mal ein Auto steht (wirklich selten)
Nun meine eigentlichen Fragen:
1. Muss B den Weg wieder in seinen Urzustand bringen
2. Müsste sich B sogar am Wegbau beteiligen oder erst später bei der Instandhaltung (da er ja zu 99% durch B befahren wird)
3. Kann B irgendwelche Forderungen stellen wie der Weg auszusehen hat
4. Kann A ein Tor vorn anbringen und B Schlüssel dafür aushändigen, muss sich B an diesem Tor beteiligen
5. Wer kann Tipps geben wie A sich verhalten könnte da eigentlich ein Nachbarschaftsstreit nicht angestrebt ist, aber A will sich auch nicht alles gefallen lassen