Bedeutung von Wegerecht im Grundbuch oder Baulast?
Moderator: Klaus
Bedeutung von Wegerecht im Grundbuch oder Baulast?
Hallo liebe Gemeinde,
folgenden Frage stellt sich mir, nachdem ich einige Beiträge im Forum zum Thema Wegerecht gelesen habe.
Was ist der Unterschied, wenn eine Wegerecht im Grundbuch vermerkt ist oder wenn es nur in der Baulast vermerkt ist.
In A Fall ist das Weggerecht in der Baulast vermerkt, aber nicht im Grundbuch.
Im Grundbuch ist nur eine "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Energieversorungskabelrecht) für xzy.." vermerkt
Im Baulastblatt ist vermerkt "als jederzeit ungehinderte und verkehrssichere Zufahrt zur Verfügung gestellt" und als zweites " zur Mitbenutzung von Wasser und Abwasserentsorgungsanlagen zur Verfügung gestellt"
Was ist der Unterschied ob diese Wegerecht und die weitern Dinge nun im Baulastenblatt stehen und nicht im Grundbuch, bzw. nur der eine Eintrag im Grundbuch vermerkt ist?
Vielen Dank im Voraus.
folgenden Frage stellt sich mir, nachdem ich einige Beiträge im Forum zum Thema Wegerecht gelesen habe.
Was ist der Unterschied, wenn eine Wegerecht im Grundbuch vermerkt ist oder wenn es nur in der Baulast vermerkt ist.
In A Fall ist das Weggerecht in der Baulast vermerkt, aber nicht im Grundbuch.
Im Grundbuch ist nur eine "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Energieversorungskabelrecht) für xzy.." vermerkt
Im Baulastblatt ist vermerkt "als jederzeit ungehinderte und verkehrssichere Zufahrt zur Verfügung gestellt" und als zweites " zur Mitbenutzung von Wasser und Abwasserentsorgungsanlagen zur Verfügung gestellt"
Was ist der Unterschied ob diese Wegerecht und die weitern Dinge nun im Baulastenblatt stehen und nicht im Grundbuch, bzw. nur der eine Eintrag im Grundbuch vermerkt ist?
Vielen Dank im Voraus.
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Nachbarschaftsstreit mit Corona-Ritter
Da es in Kraichgau niemals Ritter gab ist er der erste Ritter im Ort. Der Nachbarschaftsstreit bestand wohl bereits länger und ist erst jetzt eskaliert.
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Baulast = öffentlich rechtlich
Grunddienstbarkeit = privatrechtlich
Das bedeutet im Grunde, dass der Nachbar öffentlich rechtlich gesichert bauen kann, danach privatrechtlich aber keine Ansprüche gegen den belasteten Eigentümer durchsetzen kann. Theoretisch darf er die Zuwegung gar nicht nutzen, z.B. ...
http://www.baurechtsexperte.de/was-ist- ... 30527.html :
"Haben Baulastübernehmer und begünstigter Grundstückseigentümer keine entsprechende Vereinbarung über die Baulast getroffen, kann der Begünstigte nicht ohne weiteres die durch Baulast gesicherten Rechte ausüben, da die Baulast in der Regel verwaltungsrechtlich nur zwischen der Bauaufsichtsbehörde und dem Baulastübernehmer wirkt. Für die Regelung der zivilrechtlichen Verhältnisse zwischen den betreffenden Nachbarn ist daher die Bestellung einer mit der Baulast inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit zu empfehlen."
Grunddienstbarkeit = privatrechtlich
Das bedeutet im Grunde, dass der Nachbar öffentlich rechtlich gesichert bauen kann, danach privatrechtlich aber keine Ansprüche gegen den belasteten Eigentümer durchsetzen kann. Theoretisch darf er die Zuwegung gar nicht nutzen, z.B. ...
http://www.baurechtsexperte.de/was-ist- ... 30527.html :
"Haben Baulastübernehmer und begünstigter Grundstückseigentümer keine entsprechende Vereinbarung über die Baulast getroffen, kann der Begünstigte nicht ohne weiteres die durch Baulast gesicherten Rechte ausüben, da die Baulast in der Regel verwaltungsrechtlich nur zwischen der Bauaufsichtsbehörde und dem Baulastübernehmer wirkt. Für die Regelung der zivilrechtlichen Verhältnisse zwischen den betreffenden Nachbarn ist daher die Bestellung einer mit der Baulast inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit zu empfehlen."
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
Dann bleiben evtt. noch Notwegerechte übrigen um das Grundstück zu betreten.
Nachdem es zwar auch Notfahrrechte gibt, habe ich noch kein Notbaurecht gesehen. Also ist die Bebauung kaum möglich.
Nur die Gemeinde ist abgesichert.
Man kann zwar aus einer Wegerecht eine Baulast aber nicht umgekehrt vordern.
Das Grundstück ist so wertlos.
Klaus
P.S. Regeln lesen
Nachdem es zwar auch Notfahrrechte gibt, habe ich noch kein Notbaurecht gesehen. Also ist die Bebauung kaum möglich.
Nur die Gemeinde ist abgesichert.
Man kann zwar aus einer Wegerecht eine Baulast aber nicht umgekehrt vordern.
Das Grundstück ist so wertlos.
Klaus
P.S. Regeln lesen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
So A hat nachgefragt und im Grundbuch ist definitiv keine Grunddienstbarkeit für B,C,D eingetragen.
Die nette Dame vom Amt hat auch in das Grundbuch von B geschaut, weil dort müssten ja C und D vermerkt sein. Ist aber nicht der Fall.
Offensichtlich wurde damals dann vergessen,diese Grunddienstbarkeit einzutragen.
Wenn man das jetzt nachholen möchte, worauf muß man beim Wortlaut der Eintragung achten? Es wäre eine Geh und Zufahrt.
Die nette Dame vom Amt hat auch in das Grundbuch von B geschaut, weil dort müssten ja C und D vermerkt sein. Ist aber nicht der Fall.
Offensichtlich wurde damals dann vergessen,diese Grunddienstbarkeit einzutragen.
Wenn man das jetzt nachholen möchte, worauf muß man beim Wortlaut der Eintragung achten? Es wäre eine Geh und Zufahrt.
Das kommt drauf an was man will ?Wenn man das jetzt nachholen möchte, worauf muß man beim Wortlaut der Eintragung achten? Es wäre eine Geh und Zufahrt
Ich würde kein Grundienstbarkeit gewähren und würde ich es brauchen würde ich keinerlei Pflichten aber Rechte wie blöd fordern
Lies mal im Forum mit was es alles Probleme geben kann.
- genaue Lage, Breite,
- eine jährliche Zahlung als Instandsetzungsreserve
- Reinigungskosten
- Nutzungsauflagen (PKW)
- Tor oder nicht Tor
- eine Pauschale Zahlung für die Anlage Weg.
Da gibts viele Möglichkeiten.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
danke klaus, ich lese schon wie bekloppt, auch in anderen foren...aber je mehr ich lese um so vertrackter wird die situation für A
A wird jetzt den ersten käufer des grundstücks anfragen ob damals irgendwelche punkte zum weggerecht im kaufvertrag definiert wurden. ggfs. hat damals jemand gepennt (notar, kann man sich eigentlich nicht vorstellen) und es wurde nicht eingetragen.
in dem zusammenhang hab ich auch etwas zum thema gewohnheitsrecht gelesen. da B,C,D den weg schon seit über 10 jahren nutzen, stellt sich sowas was wie eine gewohnheit ein den weg zu benutzen, wobei da auch wieder grenzen definiert sind.
was sich aber für A immer mehr herausstellt ist das der eintrag einer grunddienstbarkeit klare regelen schafft und es später nicht zu problemen kommen kann, wenn jeder weiss woran er ist. (auch wenn die eigentümer von B,C,D mal wechseln)
was mir noch aufgefallen ist, grundstücke mit einem eingetragen wegrecht sind im wert gemindert, d.h. so lange A keinen Eintrag hat, mindert sich auch der wert nicht
man das waren noch zeiten als es kein internet gab und man nicht alles so detailreich nachlesen konnte. hrhrhr
A wird jetzt den ersten käufer des grundstücks anfragen ob damals irgendwelche punkte zum weggerecht im kaufvertrag definiert wurden. ggfs. hat damals jemand gepennt (notar, kann man sich eigentlich nicht vorstellen) und es wurde nicht eingetragen.
in dem zusammenhang hab ich auch etwas zum thema gewohnheitsrecht gelesen. da B,C,D den weg schon seit über 10 jahren nutzen, stellt sich sowas was wie eine gewohnheit ein den weg zu benutzen, wobei da auch wieder grenzen definiert sind.
was sich aber für A immer mehr herausstellt ist das der eintrag einer grunddienstbarkeit klare regelen schafft und es später nicht zu problemen kommen kann, wenn jeder weiss woran er ist. (auch wenn die eigentümer von B,C,D mal wechseln)
was mir noch aufgefallen ist, grundstücke mit einem eingetragen wegrecht sind im wert gemindert, d.h. so lange A keinen Eintrag hat, mindert sich auch der wert nicht
man das waren noch zeiten als es kein internet gab und man nicht alles so detailreich nachlesen konnte. hrhrhr
"Gewohnheitsrechte" gibt es nicht, höchstens, wenn sie vor 1900, der Einführung des Grundbuchs, entstanden sind.
Alle Belastungen eines Grundstücks mindern den Wert eines Grundstücks, egal, ob Grunddienstbarkeit, Baulast oder Notweg.
Alle Belastungen eines Grundstücks mindern den Wert eines Grundstücks, egal, ob Grunddienstbarkeit, Baulast oder Notweg.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
Das alles hilft nicht, da nach dem Verkauf der Vertrag nichtig ist.A wird jetzt den ersten käufer des grundstücks anfragen ob damals irgendwelche punkte zum weggerecht im kaufvertrag definiert wurden. ggfs. hat damals jemand gepennt (notar, kann man sich eigentlich nicht vorstellen) und es wurde nicht eingetragen.
Wenn der Weg vor Entstehung des Grundbuchs (190) entstand. Danach nicht mehrgewohnheitsrecht
Nur wenn der Käufer so doof ist ein Notwegerecht nicht zu sehenwas mir noch aufgefallen ist, grundstücke mit einem eingetragen wegrecht sind im wert gemindert, d.h. so lange A keinen Eintrag hat, mindert sich auch der wert nicht Very Happy
Nur deswegen gibt es die Webseite. Als ich mein "Wegerecht" kaufte gab es keine Infos. Jetzt hab ich die Lebenserfahrung um Wegerechte und nahe Nachbarn einen Bogen zu machen.man das waren noch zeiten als es kein internet gab und man nicht alles so detailreich nachlesen konnte. hrhrhr
Klaus
Zuletzt geändert von Klaus am 05.09.2010, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Bedeutung von Wegerecht im Grundbuch oder Baulast?
hehe, der post ist ja schon sehr alt aber ich lese gern meine eigenen fragen mal nach.
das mit dem notwegerecht habe ich letztens in einer zeitschrift gelesen, dass auch ohne eintragung einer grunddienstbarkeit ein notwegerecht gewehrt wird, wenn
es keinen verbindung zu einem öffentlichen weg von einem grundstück gibt. in dem fall können B,C,D nur über das grundstück von A die öffentliche straße erreichen.
somit dürfen B,C,D in diesen fall ihre grundstücke erreichen per notwegerecht.
wollte ich nur mal schreiben um diesen thread zu vervollständigen
gruß
duke
das mit dem notwegerecht habe ich letztens in einer zeitschrift gelesen, dass auch ohne eintragung einer grunddienstbarkeit ein notwegerecht gewehrt wird, wenn
es keinen verbindung zu einem öffentlichen weg von einem grundstück gibt. in dem fall können B,C,D nur über das grundstück von A die öffentliche straße erreichen.
somit dürfen B,C,D in diesen fall ihre grundstücke erreichen per notwegerecht.
wollte ich nur mal schreiben um diesen thread zu vervollständigen
gruß
duke
Re: Bedeutung von Wegerecht im Grundbuch oder Baulast?
Ein Notwegerecht gibt es nicht wenn man die Not selber erzeugt !!
Klaus
P.S. Habe jetzt aber nicht extra nachgelesen wer ABCD waren, dazu wäre ne Skizze nötig.
Klaus
P.S. Habe jetzt aber nicht extra nachgelesen wer ABCD waren, dazu wäre ne Skizze nötig.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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