Bedeutung von Wegerecht im Grundbuch oder Baulast?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
Duke
Beiträge: 27
Registriert: 08.08.2010, 12:46

Bedeutung von Wegerecht im Grundbuch oder Baulast?

Beitrag von Duke » 29.08.2010, 19:11

Hallo liebe Gemeinde,

folgenden Frage stellt sich mir, nachdem ich einige Beiträge im Forum zum Thema Wegerecht gelesen habe.

Was ist der Unterschied, wenn eine Wegerecht im Grundbuch vermerkt ist oder wenn es nur in der Baulast vermerkt ist.

In A Fall ist das Weggerecht in der Baulast vermerkt, aber nicht im Grundbuch.

Im Grundbuch ist nur eine "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Energieversorungskabelrecht) für xzy.." vermerkt

Im Baulastblatt ist vermerkt "als jederzeit ungehinderte und verkehrssichere Zufahrt zur Verfügung gestellt" und als zweites " zur Mitbenutzung von Wasser und Abwasserentsorgungsanlagen zur Verfügung gestellt"

Was ist der Unterschied ob diese Wegerecht und die weitern Dinge nun im Baulastenblatt stehen und nicht im Grundbuch, bzw. nur der eine Eintrag im Grundbuch vermerkt ist?

Vielen Dank im Voraus.



Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit mit Corona-Ritter

Da es in Kraichgau niemals Ritter gab ist er der erste Ritter im Ort. Der Nachbarschaftsstreit bestand wohl bereits länger und ist erst jetzt eskaliert.
Der 35-jähriger Mann hatte bereits am Mittwochabend die Haustür eingetreten. Dann jedoch kam der Mann mit der Ritter Rü.....

mehr Infos



andy
Beiträge: 527
Registriert: 06.06.2007, 08:04
Wohnort: NRW

Beitrag von andy » 29.08.2010, 20:24

Baulast = öffentlich rechtlich
Grunddienstbarkeit = privatrechtlich

Das bedeutet im Grunde, dass der Nachbar öffentlich rechtlich gesichert bauen kann, danach privatrechtlich aber keine Ansprüche gegen den belasteten Eigentümer durchsetzen kann. Theoretisch darf er die Zuwegung gar nicht nutzen, z.B. ...

http://www.baurechtsexperte.de/was-ist- ... 30527.html :

"Haben Baulastübernehmer und begünstigter Grundstückseigentümer keine entsprechende Vereinbarung über die Baulast getroffen, kann der Begünstigte nicht ohne weiteres die durch Baulast gesicherten Rechte ausüben, da die Baulast in der Regel verwaltungsrechtlich nur zwischen der Bauaufsichtsbehörde und dem Baulastübernehmer wirkt. Für die Regelung der zivilrechtlichen Verhältnisse zwischen den betreffenden Nachbarn ist daher die Bestellung einer mit der Baulast inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit zu empfehlen."
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 30.08.2010, 08:12

Dann bleiben evtt. noch Notwegerechte übrigen um das Grundstück zu betreten.

Nachdem es zwar auch Notfahrrechte gibt, habe ich noch kein Notbaurecht gesehen. Also ist die Bebauung kaum möglich.

Nur die Gemeinde ist abgesichert.

Man kann zwar aus einer Wegerecht eine Baulast aber nicht umgekehrt vordern.

Das Grundstück ist so wertlos.

Klaus

P.S. Regeln lesen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Duke
Beiträge: 27
Registriert: 08.08.2010, 12:46

Beitrag von Duke » 03.09.2010, 09:25

So A hat nachgefragt und im Grundbuch ist definitiv keine Grunddienstbarkeit für B,C,D eingetragen.

Die nette Dame vom Amt hat auch in das Grundbuch von B geschaut, weil dort müssten ja C und D vermerkt sein. Ist aber nicht der Fall.

Offensichtlich wurde damals dann vergessen,diese Grunddienstbarkeit einzutragen.

Wenn man das jetzt nachholen möchte, worauf muß man beim Wortlaut der Eintragung achten? Es wäre eine Geh und Zufahrt.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 03.09.2010, 09:52

Wenn man das jetzt nachholen möchte, worauf muß man beim Wortlaut der Eintragung achten? Es wäre eine Geh und Zufahrt
Das kommt drauf an was man will ?

Ich würde kein Grundienstbarkeit gewähren und würde ich es brauchen würde ich keinerlei Pflichten aber Rechte wie blöd fordern :-)

Lies mal im Forum mit was es alles Probleme geben kann.

- genaue Lage, Breite,
- eine jährliche Zahlung als Instandsetzungsreserve
- Reinigungskosten
- Nutzungsauflagen (PKW)
- Tor oder nicht Tor
- eine Pauschale Zahlung für die Anlage Weg.

Da gibts viele Möglichkeiten.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Duke
Beiträge: 27
Registriert: 08.08.2010, 12:46

Beitrag von Duke » 04.09.2010, 20:39

danke klaus, ich lese schon wie bekloppt, auch in anderen foren...aber je mehr ich lese um so vertrackter wird die situation für A

A wird jetzt den ersten käufer des grundstücks anfragen ob damals irgendwelche punkte zum weggerecht im kaufvertrag definiert wurden. ggfs. hat damals jemand gepennt (notar, kann man sich eigentlich nicht vorstellen) und es wurde nicht eingetragen.

in dem zusammenhang hab ich auch etwas zum thema gewohnheitsrecht gelesen. da B,C,D den weg schon seit über 10 jahren nutzen, stellt sich sowas was wie eine gewohnheit ein den weg zu benutzen, wobei da auch wieder grenzen definiert sind.

was sich aber für A immer mehr herausstellt ist das der eintrag einer grunddienstbarkeit klare regelen schafft und es später nicht zu problemen kommen kann, wenn jeder weiss woran er ist. (auch wenn die eigentümer von B,C,D mal wechseln)

was mir noch aufgefallen ist, grundstücke mit einem eingetragen wegrecht sind im wert gemindert, d.h. so lange A keinen Eintrag hat, mindert sich auch der wert nicht :-D

man das waren noch zeiten als es kein internet gab und man nicht alles so detailreich nachlesen konnte. hrhrhr

andy
Beiträge: 527
Registriert: 06.06.2007, 08:04
Wohnort: NRW

Beitrag von andy » 04.09.2010, 20:46

"Gewohnheitsrechte" gibt es nicht, höchstens, wenn sie vor 1900, der Einführung des Grundbuchs, entstanden sind.

Alle Belastungen eines Grundstücks mindern den Wert eines Grundstücks, egal, ob Grunddienstbarkeit, Baulast oder Notweg.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 04.09.2010, 20:50

A wird jetzt den ersten käufer des grundstücks anfragen ob damals irgendwelche punkte zum weggerecht im kaufvertrag definiert wurden. ggfs. hat damals jemand gepennt (notar, kann man sich eigentlich nicht vorstellen) und es wurde nicht eingetragen.
Das alles hilft nicht, da nach dem Verkauf der Vertrag nichtig ist.
gewohnheitsrecht
Wenn der Weg vor Entstehung des Grundbuchs (190) entstand. Danach nicht mehr
was mir noch aufgefallen ist, grundstücke mit einem eingetragen wegrecht sind im wert gemindert, d.h. so lange A keinen Eintrag hat, mindert sich auch der wert nicht Very Happy
Nur wenn der Käufer so doof ist ein Notwegerecht nicht zu sehen
man das waren noch zeiten als es kein internet gab und man nicht alles so detailreich nachlesen konnte. hrhrhr
Nur deswegen gibt es die Webseite. Als ich mein "Wegerecht" kaufte gab es keine Infos. Jetzt hab ich die Lebenserfahrung um Wegerechte und nahe Nachbarn einen Bogen zu machen.

Klaus
Zuletzt geändert von Klaus am 05.09.2010, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Duke
Beiträge: 27
Registriert: 08.08.2010, 12:46

Beitrag von Duke » 06.09.2010, 19:08

Klaus, dass mit dem Notwegerecht raff ich nicht, wie würde man das mit dem Notwegerecht den sehen?

Duke
Beiträge: 27
Registriert: 08.08.2010, 12:46

Re: Bedeutung von Wegerecht im Grundbuch oder Baulast?

Beitrag von Duke » 25.05.2011, 20:37

hehe, der post ist ja schon sehr alt aber ich lese gern meine eigenen fragen mal nach.

das mit dem notwegerecht habe ich letztens in einer zeitschrift gelesen, dass auch ohne eintragung einer grunddienstbarkeit ein notwegerecht gewehrt wird, wenn
es keinen verbindung zu einem öffentlichen weg von einem grundstück gibt. in dem fall können B,C,D nur über das grundstück von A die öffentliche straße erreichen.

somit dürfen B,C,D in diesen fall ihre grundstücke erreichen per notwegerecht.

wollte ich nur mal schreiben um diesen thread zu vervollständigen

gruß
duke

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Bedeutung von Wegerecht im Grundbuch oder Baulast?

Beitrag von Klaus » 25.05.2011, 21:45

Ein Notwegerecht gibt es nicht wenn man die Not selber erzeugt !!

Klaus

P.S. Habe jetzt aber nicht extra nachgelesen wer ABCD waren, dazu wäre ne Skizze nötig.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 17 Gäste