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Re: Geh und Fahrwegerecht Grunddienstbarkeit Verjährung §102

Verfasst: 03.01.2013, 21:39
von Klaus
Na wenn er das in den letzten Jahren nicht geschafft hat :-))

Da es hier wohl um ein Urteil eines Amtsgerichts gehen wird kann man das kaum mit anderen Fällen vergleichen.

Das Gericht entscheidet nach Anträgen und wenn der Gegner vergisst ihrend was zu betreiten gewinnt man auch wenn man Unrecht hat.

Verklage ich Boris Becker und der bestreitet die Vaterschaft nicht, muss er mir Unterhalt zahlen - auch wer meine Mutti gar nie kannte.

Klaus

Re: Geh und Fahrwegerecht Grunddienstbarkeit Verjährung §102

Verfasst: 03.01.2013, 22:23
von jalin
[quote="Klaus"]Na wenn er das in den letzten Jahren nicht geschafft hat :-))

... das hab ich mir so schon fast gedacht. einen versuch wars trotzdem wert. danke für die schnelle antwort.

Re: Geh und Fahrwegerecht Grunddienstbarkeit Verjährung §102

Verfasst: 08.11.2016, 11:06
von Planer
Hallo,

habe genau solch ein Problem. Wegerecht 1969 eingetragen,
Fläche der Eintragung seit mind. 1962 verbaut, mit Mauer,
Garage und Pfeiler. Wo könnte man dieses Urteil finden?

Grüße aus Berlin

Re: Geh und Fahrwegerecht Grunddienstbarkeit Verjährung §102

Verfasst: 08.11.2016, 11:40
von Klaus
Welche Urteile ?

Verjährung findet man im BHB, da wird es keine Urteile geben. Es findet sich auch kein Urteil in dem steht "klauen ist verboten", das steht ja eindeutig im Gesetz.

Wenn die Garage seit 62 steht ist "der Anspruch auf Entfernung" verjährt. Man kann nun ein Verfahren zu Löschung des Wegerechts betreiben.
Es sein denn die Garage hätte hinten ne Tür, es gibt auch Wegerechte durch Gebäude

Re: Geh und Fahrwegerecht Grunddienstbarkeit Verjährung §102

Verfasst: 08.11.2016, 13:27
von Planer
. . . ich spreche von dem Urteil, das Andy123 erzielt
hat und das er hochladen wollte . . .