Fahrtrecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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geri67
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Fahrtrecht

Beitrag von geri67 » 25.01.2011, 10:37

Hallo Forum,

Ich habe eine Frage.
Nachbar A hat Fahrt und Wegerecht auf B Grundstück das eine Einfahrt zu seinem Grundstück hat. Er hat bevor B das Grundstück erworben habe die Einfahrt mit Asphalt befestigen lassen. B habe keine Unterlagen dafür. Jetzt soll B Abwassergebühr für den Asphalt bezahlen. Kann B verlangen den Asphalt zu Entfernen? Muss er die Gebühr bezahlen oder kann der machen was er will.
A parkt sowiso ständig darin und andere seiner Familie. Übrigens A hat noch eine Eigene. Der Gipfel ist das er B verklagt hat Winterdienst zu machen auf dem Grundstück. B nutz die Einfahr überhaupt nicht. Bitte um Hilfe...!!!



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Klaus
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Re: Fahrtrecht

Beitrag von Klaus » 25.01.2011, 18:31

Ist kaum anzunehmen das der Asphalt heimlich aufgebracht wurde, also kann er bleiben, denn der alte Besitzer hat das wohl erlaubt. Die Unterhaltskosten werden anteilig verteilt.
A parkt sowiso ständig darin und andere seiner Familie
Wo, auf dem Weg der B gehört. Das muss man nicht hinnehmen
Der Gipfel ist das er B verklagt hat Winterdienst zu machen
Und wie begründet er das, denn einen Anspruch hat er kaum.

Klaus

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geri67
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Re: Fahrtrecht

Beitrag von geri67 » 25.01.2011, 19:58

Danke Klaus.

A hatt unter der Hand den Asphalt aufbringen lassen (schwarz). der alte Besitzer ware eine 84ig jahre seniele Frau, es existieren auch keine Rechnungen.

B kann die Einfahrt nicht nutzen nur A. Ausserdem wirft A auf das Grundstück von B Müll der von der Bundesstrasse B** angrenzt.
A begründet den Winterdienst den A machen muß das es seine Pflicht ist.

Klaus
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Re: Fahrtrecht

Beitrag von Klaus » 25.01.2011, 20:14

A hatt unter der Hand den Asphalt aufbringen lassen (schwarz). der alte Besitzer ware eine 84ig jahre seniele Frau, es existieren auch keine Rechnungen.
Da nichts dagegen gemacht wurde bleibt das.
B kann die Einfahrt nicht nutzen nur A.
Dann trägt er auch die Unterhaltskosten
Ausserdem wirft A auf das Grundstück von B Müll der von der Bundesstrasse B** angrenzt.
Spielt keine Rolle
A begründet den Winterdienst den A machen muß das es seine Pflicht ist.
Dummes Geschwätz

Mal das Grundbuch, Baulastenverzeichnis und die Bewilligungsurkunde holen und lesen

Klaus
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Re: Fahrtrecht

Beitrag von geri67 » 25.01.2011, 21:40

vielen dank erst mal für die hilfe.

nur noch eine frage, wo bekomm ich das Baulastenverzeichnis und die Bewilligungsurkunde ?

Klaus
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Re: Fahrtrecht

Beitrag von Klaus » 25.01.2011, 22:47

In der Stadt, Gemeinde dort Bauamt, Katasteramt oder Registeramt. Am besten mal dort Fragen wo es was gibt.

Klaus
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Re: Fahrtrecht

Beitrag von geri67 » 26.01.2011, 10:34

hallo,

es ist keine baulast verzeichnet oder beurkundet für A. kann ich von A gerichtlich verlangen den Asphalt zu enfernen? Vielen Dank,
war meine letzte Frage.

lg Jens

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Re: Fahrtrecht

Beitrag von Klaus » 26.01.2011, 10:47

Baulast wäre nur eine Variante.

Der Nachbar hat ein Wegerecht auf dem, mit dem Einverständnis oder Billigung des damaligen Eigentümers einen Weg erstellt wurde.
Bzw. wurde dieser Weg nur erneuert..... was auch immer

Diesen darf der Nachbar überqueren.

Mehr nicht - aber auch nicht weniger.

Das ändert sich niemals, es sei denn eine Bedingung im Wegerecht beschreibt das (Z.B. nach Erschließung).

Klaus

P.S. Lies doch mal etwas im Forum
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