Fahrtrecht
Moderator: Klaus
Fahrtrecht
Hallo Forum,
Ich habe eine Frage.
Nachbar A hat Fahrt und Wegerecht auf B Grundstück das eine Einfahrt zu seinem Grundstück hat. Er hat bevor B das Grundstück erworben habe die Einfahrt mit Asphalt befestigen lassen. B habe keine Unterlagen dafür. Jetzt soll B Abwassergebühr für den Asphalt bezahlen. Kann B verlangen den Asphalt zu Entfernen? Muss er die Gebühr bezahlen oder kann der machen was er will.
A parkt sowiso ständig darin und andere seiner Familie. Übrigens A hat noch eine Eigene. Der Gipfel ist das er B verklagt hat Winterdienst zu machen auf dem Grundstück. B nutz die Einfahr überhaupt nicht. Bitte um Hilfe...!!!
Ich habe eine Frage.
Nachbar A hat Fahrt und Wegerecht auf B Grundstück das eine Einfahrt zu seinem Grundstück hat. Er hat bevor B das Grundstück erworben habe die Einfahrt mit Asphalt befestigen lassen. B habe keine Unterlagen dafür. Jetzt soll B Abwassergebühr für den Asphalt bezahlen. Kann B verlangen den Asphalt zu Entfernen? Muss er die Gebühr bezahlen oder kann der machen was er will.
A parkt sowiso ständig darin und andere seiner Familie. Übrigens A hat noch eine Eigene. Der Gipfel ist das er B verklagt hat Winterdienst zu machen auf dem Grundstück. B nutz die Einfahr überhaupt nicht. Bitte um Hilfe...!!!
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Parkplatzidioten
Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....
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Re: Fahrtrecht
Ist kaum anzunehmen das der Asphalt heimlich aufgebracht wurde, also kann er bleiben, denn der alte Besitzer hat das wohl erlaubt. Die Unterhaltskosten werden anteilig verteilt.
Klaus
( REGELN !!! LESEN )
Wo, auf dem Weg der B gehört. Das muss man nicht hinnehmenA parkt sowiso ständig darin und andere seiner Familie
Und wie begründet er das, denn einen Anspruch hat er kaum.Der Gipfel ist das er B verklagt hat Winterdienst zu machen
Klaus
( REGELN !!! LESEN )
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Fahrtrecht
Danke Klaus.
A hatt unter der Hand den Asphalt aufbringen lassen (schwarz). der alte Besitzer ware eine 84ig jahre seniele Frau, es existieren auch keine Rechnungen.
B kann die Einfahrt nicht nutzen nur A. Ausserdem wirft A auf das Grundstück von B Müll der von der Bundesstrasse B** angrenzt.
A begründet den Winterdienst den A machen muß das es seine Pflicht ist.
A hatt unter der Hand den Asphalt aufbringen lassen (schwarz). der alte Besitzer ware eine 84ig jahre seniele Frau, es existieren auch keine Rechnungen.
B kann die Einfahrt nicht nutzen nur A. Ausserdem wirft A auf das Grundstück von B Müll der von der Bundesstrasse B** angrenzt.
A begründet den Winterdienst den A machen muß das es seine Pflicht ist.
Re: Fahrtrecht
Da nichts dagegen gemacht wurde bleibt das.A hatt unter der Hand den Asphalt aufbringen lassen (schwarz). der alte Besitzer ware eine 84ig jahre seniele Frau, es existieren auch keine Rechnungen.
Dann trägt er auch die UnterhaltskostenB kann die Einfahrt nicht nutzen nur A.
Spielt keine RolleAusserdem wirft A auf das Grundstück von B Müll der von der Bundesstrasse B** angrenzt.
Dummes GeschwätzA begründet den Winterdienst den A machen muß das es seine Pflicht ist.
Mal das Grundbuch, Baulastenverzeichnis und die Bewilligungsurkunde holen und lesen
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Fahrtrecht
vielen dank erst mal für die hilfe.
nur noch eine frage, wo bekomm ich das Baulastenverzeichnis und die Bewilligungsurkunde ?
nur noch eine frage, wo bekomm ich das Baulastenverzeichnis und die Bewilligungsurkunde ?
Re: Fahrtrecht
In der Stadt, Gemeinde dort Bauamt, Katasteramt oder Registeramt. Am besten mal dort Fragen wo es was gibt.
Klaus
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Fahrtrecht
hallo,
es ist keine baulast verzeichnet oder beurkundet für A. kann ich von A gerichtlich verlangen den Asphalt zu enfernen? Vielen Dank,
war meine letzte Frage.
lg Jens
es ist keine baulast verzeichnet oder beurkundet für A. kann ich von A gerichtlich verlangen den Asphalt zu enfernen? Vielen Dank,
war meine letzte Frage.
lg Jens
Re: Fahrtrecht
Baulast wäre nur eine Variante.
Der Nachbar hat ein Wegerecht auf dem, mit dem Einverständnis oder Billigung des damaligen Eigentümers einen Weg erstellt wurde.
Bzw. wurde dieser Weg nur erneuert..... was auch immer
Diesen darf der Nachbar überqueren.
Mehr nicht - aber auch nicht weniger.
Das ändert sich niemals, es sei denn eine Bedingung im Wegerecht beschreibt das (Z.B. nach Erschließung).
Klaus
P.S. Lies doch mal etwas im Forum
Der Nachbar hat ein Wegerecht auf dem, mit dem Einverständnis oder Billigung des damaligen Eigentümers einen Weg erstellt wurde.
Bzw. wurde dieser Weg nur erneuert..... was auch immer
Diesen darf der Nachbar überqueren.
Mehr nicht - aber auch nicht weniger.
Das ändert sich niemals, es sei denn eine Bedingung im Wegerecht beschreibt das (Z.B. nach Erschließung).
Klaus
P.S. Lies doch mal etwas im Forum
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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