"Kosten der Unterhaltung des Weges"!

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Klaus
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!

Beitrag von Klaus » 19.02.2011, 12:26

wieviel ist angemessen einsatz A 's Arbeit also in stundenlohn ? schneerämen laubfegen usw.
Nichts, das ist A's Hobby, lass doch liegen

Beauftragst A einen Reinigungsdienst ist das was anderes. "Unterhaltskosten" ist nicht "Miete"


Klaus
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!

Beitrag von weg » 19.02.2011, 18:37

Hallo,
ich muss sagen , das ist ja sehr ungerecht !
wenn A für den durchfahrtsweg reinigt und Schnee schiebt .ist sein Hobby. kein schönen Hobby !,
1. d.h. also nur gegen offiziellen Rechnung von einer Firma , personen mit Gewerbeschein, oder kann auch eine Putzfrau ohne Gewerbeschein sein ,die für mich diese Arbeit macht und dafür eine Rechnung stellt ?

2. Wenn B für den gemeisamen Einfahrtsweg reinigt , kann er dann von A Geld für seine Reinigungsarbeit verlangen ?
nette grüsse

Klaus
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!

Beitrag von Klaus » 19.02.2011, 18:43

Du musst ja nichts reinigen.

Klaus
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weg
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!

Beitrag von weg » 20.02.2011, 08:32

Danke !
ja, das habe ich verstanden .
1. wenn A jemand beaufgtrage, kann diese Person auch eine Putzfrau OHNE GEWERBESCHEIN sein ,die für mich diese Arbeit macht und dafür eine Rechnung stellt ? :Das ist ja auf meinem Privat Grundstück(DURCHFAHRTSWEG).

2. wie ist : Wenn B für den gemeisamen Einfahrtsweg(GEMEINSAME GRUNDSTÜCK JE 1/3) reinigt , kann er dann von A Geld für seine Reinigungsarbeit verlangen ?
nette grüsse

Klaus
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!

Beitrag von Klaus » 20.02.2011, 08:55

1. Schwarzarbeit
2. Gleiches Recht für alle

Uwe
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weg
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!

Beitrag von weg » 21.02.2011, 09:22

Hallo guten Morgen,
Das war alles sehr hilfsreich vielen Dank !.

A kauft Laubsäcke für den Weg ca. 20 stück und Streugut für den Winter . Es gibt fast ganzes Jahr soviele Dreck von den Bäumen auf dem WEg.
A hat Kassenbon dafür.
1- Kann A diese Kosten umlegen ? oder ist das für sein HOBBY(DurdchfahrtsWEG saubermachen, Schnee fegen usw.),weil A selber den DurdchfahrtsWeg gereinigt hat ?

2. Wenn die Putzfrau ohne Gewerbeschein eine Rechnung für die Reinigung macht ,ist doch keine Schwartzarbeit ?
nette grüsse

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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!

Beitrag von Klaus » 21.02.2011, 09:30

Man kann die Kosten umlegen. Man kann den Weg auch lassen wie er ist.
Da man die Kosten sowieso bezahlt bekommt, würde ich den Berechtigten auftun das zu erledigen, dann hat man keine Arbeit und es gibt keinen Streit
über die Kosten.

Ne Putzfrau ohne Gewerbeschein ??? Schwarz oder angestellt ?!?!? Man wird wohl mutmaßen das die 1 Stunden den Weg und 2 Stunden das Haus putzt.
Wenn die Putzfrau ohne Gewerbeschein eine Rechnung für die Reinigung macht ,ist doch keine Schwartzarbeit ?
Ohne Gewerbeschein gibt keine Rechnung !

Wenn der Besitzer auf dem Weg "lustwandelt" wird er auch einen Teil der Kosten zahlen müssen.

Uwe
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