Wegerecht auf unserem Grundstück und Umbau des Weges
Moderator: Klaus
Wegerecht auf unserem Grundstück und Umbau des Weges
A haben ein Grundstück mit Haus mit einem Wegerecht darauf. Da die Grundstückstgrenzen nicht eindeutig waren, haben A es vom Vermessungsamt ausmessen lassen.
Dabei haben A festgestellt, dass A erheblich mehr Grundstück haben. Ganau da läuft aber der derzeitige Weg. Das würden A gerne abändern lassen, um meht Platz zu bekommen und den Weg weiter vom Haus zu bekommen. Bauzeit ca. 3-4 Tage. Der Nachbar baut zur Zeit auf seinem Grundstück ein neues Haus. Da der unser Weg für die Baufahrzeuge nicht ausreichte, hat er eine Baustellenzufahrt über ein anderes Grundstück erstellt. Kann der Nachbar jetzt A diese Umbauarbeiten verbieten bzw. nur dann erlauben, wenn es Ihm Recht ist oder könnte A sofort loslegen?
Dabei haben A festgestellt, dass A erheblich mehr Grundstück haben. Ganau da läuft aber der derzeitige Weg. Das würden A gerne abändern lassen, um meht Platz zu bekommen und den Weg weiter vom Haus zu bekommen. Bauzeit ca. 3-4 Tage. Der Nachbar baut zur Zeit auf seinem Grundstück ein neues Haus. Da der unser Weg für die Baufahrzeuge nicht ausreichte, hat er eine Baustellenzufahrt über ein anderes Grundstück erstellt. Kann der Nachbar jetzt A diese Umbauarbeiten verbieten bzw. nur dann erlauben, wenn es Ihm Recht ist oder könnte A sofort loslegen?
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Der will ja nur spielen !
Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....
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Re: Wegerecht auf unserem Grundstück und Umbau des Weges
Man muss dem Wegeberechtigten ausreichend vorher informieren geben und natürlich für diese Zeit trotzdem Zugang gewähren.
Jedoch kann er auch ein paar Tage über den Dreck laufen
Da er ja eine Baustellenauffahrt besitzt kann er ausweichen, daher kann er kaum eine einstweilige Verfügung erwirken
Ich würde Tatsachen schaffen und loslegen.
Wenn der Weg einen Anschluss auf Seiten des Grundstücks des Berechtigten hat kann man ihn nicht so einfach verlegen. Dort müsste je dann der Weg auch verlegt werden. Dadurch entstehen Kosten die man auch tragen muss.......
Klaus
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Jedoch kann er auch ein paar Tage über den Dreck laufen
Da er ja eine Baustellenauffahrt besitzt kann er ausweichen, daher kann er kaum eine einstweilige Verfügung erwirken
Ich würde Tatsachen schaffen und loslegen.
Wenn der Weg einen Anschluss auf Seiten des Grundstücks des Berechtigten hat kann man ihn nicht so einfach verlegen. Dort müsste je dann der Weg auch verlegt werden. Dadurch entstehen Kosten die man auch tragen muss.......
Klaus
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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