Herstellung des Weges-Rückbau?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Klaus » 30.10.2011, 17:04

Schwer zu erraten was wo anfängt oder endet.

Ich vermute mal an den helleren Randstreifen beginnt C. Wenn da der Weg aufgefüllt wurde, muss man den eben wieder absenken und auf dem eigenen Grundstück wieder eine Steigung anbauen. Da hat der schon Recht.

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 30.10.2011, 17:06

C´s Grundstück beginnt ab Mitte Gullideckel.

Und wie gesagt, einen Weg hat es damals nicht gegeben...

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Klaus » 30.10.2011, 17:29

Weg hat es damals nicht gegeben
Spielt keine Rolle.

Habe jetzt vergessen welches Bundesland das ist, in den meisten muss man "Abstand" einhalten wenn man sein Grundstück erhöht, daher geht das schon mal so eh nicht.
Hier ist es aber ein fremdes Grundstück das man erhöht hat - das geht gar nicht ohne Erlaubnis

Den Ausgleich zur Erhöhung muss man schon auf dem eigenen Grundstück schaffen.

Lustig, es ist wie immer, je länger der Beitrag desto geringer das Recht auf der eigenen Seite.

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 30.10.2011, 17:35

Wie gesagt, Stützmauern bis 1.5m ohne Genehmigung.
Falls Weg zurückgebaut werden müsste, ginge auch Entwässerung nicht mehr, da die Deckung nicht ausreichen würde.

Ich frage mich allerdings, wo der Schaden ist, den B angibt...???

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Klaus » 30.10.2011, 17:44

Wie gesagt, Stützmauern bis 1.5m ohne Genehmigung.
Im Baurecht, es gibt aber auch ein Nachbarrecht, wobei das schneller verjährt
Ich frage mich allerdings, wo der Schaden ist, den B angibt.
Es brauch keinen Schaden

Man kann nicht auf fremden Grundstücken machen was man will - ENDE
ginge auch Entwässerung nicht mehr
Nicht das Problem von B, sowas kann man technisch lösen

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 30.10.2011, 17:53

C macht ja nicht, was er will, sondern beugt sich den Gutachten. Hat die Bau- oder Entwässerungsgenehmigung damit etwas zu tun? Immerhin sind beide ausgesprochen worden.
Zudem steht nirgens (auch nicht im Gesetz) geschrieben, dass C nicht erhöhen darf. Sonst hätte B ja wirklich immer die Möglichkeit der Intervention (z.B.300€/qm, wenn das Pflaster nicht gefällt), nur, wenn es ihm nicht passt, C aber das Recht auf den Bau eines Weges eingeräumt wurde.

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Klaus » 30.10.2011, 18:19

Blablabla

B hat den Bau des Weges erlaubt, nicht die eines Berges. Selbstverständlich hätte er einen anderen Belag fordern können, deswegen klärt man das vorher. Hat er diesem Belag zugestimmt bleibt der jetzt liegen. Selbstverständlich kann B den ausreisen und einen anderen verlegen. ES IST SEIN GRUNDSTÜCK.

Sämtliche Genehmigungen interessieren nicht, keine Genehmigung erlaubt den Bau auf fremden Grundstücken. Oder andersherum: Ich bekomme eine Genehmigung auf dem Weg eine Garage zu bauen, obwohl ich weder Eigentümer noch Besitzer bin.

Was C warum auch immer macht, ändert auch nichts

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 30.10.2011, 18:26

Na, dann bleibt es ja spannend, denn C hat ja auch nur einen Weg gebaut, keinen Berg. Selbst wenn C auch nur einen Zentimeter erhöht hätte oder unter dem nicht eindeutigen Bodenniveau geblieben wäre, hätte B ja klagen können. Ferner darf B kein Pflaster rausreißen, denn es ist Eigentum von C. So darf er auch seinen Zaun nicht ohne weiteres an die Wineklsteine von C setzen, auch wenn sie auf B´s Grundstück stehen. Wenn man sich den Zaunverlauf genau anschaut, sieht man, wie unterschiedlich das Bodenniveau ist. Die Begradigung ist durch das Wegerecht bzw. durch den Passus in der Grunddienstbarkeit abgedeckt. Aber das könnte jetzt ein Gericht klären. Mal sehen.

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Klaus » 30.10.2011, 19:53

Die Begradigung ist durch das Wegerecht bzw. durch den Passus in der Grunddienstbarkeit abgedeckt.
Durch das Wegerecht ist nur die "Überquerung" des Weges erlaubt.

Ich würde alles tun das ohne Gericht zu klären. Denn dabei kommt maximal ein teurere Vergleich raus und das nachbarschaftliche Verhältnis ist kaputt.
Lieber ein paar Euro versenken, tief in Nachbars Hintern kriechen und eine Lösung finde. Notfalls nachgeben - ist alles billiger als Klagen.

Ich sehe keine Chance für C und den "erhöhten" Weg,

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 30.10.2011, 19:57

es gibt ja aber noch keinen Weg. Die Grunddienstbarkeit sagt ja, C stellt her und bezahlt auch.

Egal, wir drehen uns in der Tat. Abwarten und Tee trinken. Mal sehen, da kein Mediator vorgeschaltet wurde, könnte die Klage von B ohnehin abgewiesen werden.

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Klaus » 30.10.2011, 20:03

es gibt ja aber noch keinen Weg.
Und woher dann das Bild, oder soll das ein Muster sein ?!?!
Mal sehen, da kein Mediator vorgeschaltet wurde, könnte die Klage von B ohnehin abgewiesen werden.
Je nach Bundesland ist ein "Schiedsverfahren" auch nicht nötig.

Nur zu - immer nett wenn einem der Richter erst mal das Wort Eigentum erklären darf.

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 30.10.2011, 20:11

Kreis: C durfte Weg bauen, vorher war keiner da, nur ein welliges Etwas.

U.s. in Nds ist das so mit dem Mediator. Hatte B auf Initiative übrigens abgelehnt...

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Klaus » 30.10.2011, 20:18

Hatte B auf Initiative übrigens abgelehnt...
Damit ist der Weg vor Gericht frei :-)
vorher war keiner da, nur ein welliges Etwas.
Glaubst du mit dem "Märchen" wird das was. Vorher war da keine Erhöhung. Das beweist der Nachbar mit einem Foto, oder wenn C das bestreitet mit einem Gutachter.
Danach kann der Richter nur mit "Entfernung" urteilen. C zahlt alles Kosten des Rechtsstreits und baut um.

Was wäre gewesen wenn C nun 50 Meter hoch gebaut hätte, dann wäre auf dem Weg von B eine Abschussrampe erlaubt gewesen. Wohl kaum. Daher kann das auch bei 50cm nicht so sein...


Tschüss jetzt
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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 30.10.2011, 20:23

Wohl kaum, denn B hätte den Mediator einschalten müssen, immerhin reicht er Klage ein.

Und wie gesagt, das Grundstück ist abschüssig, ausschlaggebend soll wohl das Straßenniveau sein. Und da liegt C trotz Aufschüttung drunter. Ist eben alles nur etwas ebenerdiger geworden.

Ich halte Dich auf dem Laufenden!

Übrigens wäre 50m nicht gegangen, Stützmauer dürfen nur bis zu einer Höhe von 1.5m ohne Genehmigung gebaut werden...

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von jp10686 » 07.11.2011, 10:34

Habe das jetzt amüsiert aus Distanz und nicht vorbelastet gelesen.
Wenn ich ein Loch kaufe mit einem Wegerecht als Zugang, gibt mir das noch lange nicht das Recht, das Grundstück umzugestalten, über welches das Wegerecht geht, nur weil dann das Loch bequemer zu erreichen wäre. Wenn ich auf Nachbars Grundstück eine Rampe bauen will, muss der logischerweise einverstanden sein. Wenn er nicht will, kann man ihm Geld anbieten; will er trotzdem nicht, hat man Pech gehabt oder das Angebot war zu niedrig.
Was ich genau auf dem belasteten Grundstück mache, bedarf der Zustimmung des Eigentümers des belasteten Grundstückers. Das regelt man vor Beginn der Arbeiten und hält alles schriftlich fest - "nicht weil wir uns misstrauen, sondern weil unser Gedächtnis schwach werden könnte", wie es so schön heisst.

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 07.11.2011, 19:40

und wofür ist dann der Satz: "Die Kosten für die Herstellung des Weges und seine Unterhaltung gehen zu Lasten des Eigentümers der berechtigten Flurstücke xyz." gut? dann dürfte B bestimmen, wie der Weg hegestellt wird. Hätte C Kies genommen, B hätte aber lieber Pflaster gehabt, dann darf C nicht bauen?

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Klaus » 07.11.2011, 20:56

Üblich ist dabei das Gebot. Er kann ein für solch eine Nutzung "übliche" Bauweise erlangen und verlangen.

Also Teer, Platten oder Kies wäre sicher drin. Unangemessenes muss er selber zuzahlen.

Und die Erlaubnis einen Weg auf dem vorhandenen Gelände zu bauen bedeutet keinen Berg auf zuschütten und eine Rampe zu erstellen :-)
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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 07.11.2011, 21:08

Was haben eigentlich die verschiedenen Ränge mit den Grunddienstbarkeiten zu tun? Das habe ich irgendwie nicht verstanden...

Und wie gesagt, C hat weder ein Berg aufgeschüttet, noch eine Rampe gebaut. C hat lediglich das Niveau etwas angeglichen... ;-)

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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Klaus » 07.11.2011, 22:18

Auf dem Foto ist deutlich zu erkennen w die Rampe auf dein aufgeschüttetes Grundstück ist ? Das wir der Gutachten dem Richter erklären und A danach in einem Urteil.

Welche "Ränge"
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Re: Herstellung des Weges-Rückbau?

Beitrag von Nelson » 08.11.2011, 08:52

Die Grunddienstbarkeiten sind nach Rängen in das Grundbuch eingetragen. Muss ich mich wohl mal beim Anwalt erkundigen.

Nach B´s Aussagen wird sich übrigens jetzt das Wasser auf B´s Grundstück sammeln. C versteht das jetzt so, dass es nicht mehr ablaufen könne (Macht ja auch Sinn, B´s Grundstück liegt ja höher). Würde dann ja auch für den Weg, sollte dieser dem ursprunglichem Niveau wieder angepasst werden, gelten. Muss C jetzt auch für die Entwässerung des Regenwassers vom Weg sorgen? Und würden dann nicht auch Niederschlagsabwassergebühren für B anfallen, denn B´s Entwässerung müsste ja auf B´s Weg erfolgen.

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