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Wegerecht

Verfasst: 22.01.2012, 18:24
von Sowieso12
Brauche Hilfe ?

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Nachbar A hat ein Geh und Fahrtrecht durch das Grundstück B , dürfen die Besucher von den Mietern von Nachbarn A so ohne weiteres durch Grundstück B fahren? Was kann B dagegen tun ? Es besteht schon ein Einfahrtstor wo die( Mieter von A )Schlüssel von B bekommen haben. Das wird dann einfach aufgemacht und der Besuch fährt einfach durch Grundstück B. Wurde auch festgestellt das die Mieter von A Das Tor von B nicht immer zusperren , das passt B auch nicht , was hat B für Möglichkeiten? Das Fahrtrecht wurde so konkretiesiert das die Mieter jeweils einen Schlüssel bekommen haben für das Einfahrtstor, wie ist es jetzt mit Zustelldiensten wie z.B. Post ec., muß man solche Dienste einlass gewähren ? Auf dem eingeräumten Geh und Fahrtrecht (Grundstück B ) gibts nur dies eine Tor.

Bitte um Hilfe, bedank mich jetzt schon dafür!
MfG. Sowieso

Re: Wegerecht

Verfasst: 22.01.2012, 19:54
von Klaus
Solange Fahrzeuge auf das hinter Grundstück passen und die Besucher etwas bringen wird man ihnen das nicht verbieten können.
Das gilt auch für Lieferanten.

Das Tor muss bei jeder Durchfahrt "WIEDER" verschlossen werden.

Mit so einem Tor bekommt man nicht was man bei der Eintragung aufgegeben hat. Und schon gar keine Ruhe.

Klaus

Re: Wegerecht

Verfasst: 12.02.2012, 16:40
von roland
Hallo Paula,

schau doch mal an dem oben angegebenen Link nach.

Gruß

Roland



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