Hallo zusammen, A hat auf Seiner Zufahrt zu seinem Anwesen = ca 35 m lang eine Kameraüberwachung installiert! A hatte schon 2X einen Einbruch in die Garage! Der Nachbar B fühlt sich bedroht, da er mit einem Wegerecht dieses, A Grundstück beherrscht! Kann B sich dieser Kamerabeobachtung erwehren - welche Gründe müßte B vorbringen?
Danke aus Oldenburg
Videoüberwachung
Moderator: Klaus
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Horst der Baumeister nervt !
Anders Bob der Baumeister
Fleißig, hilfsbereit und immer mit guter Ideen – so kennen die (jungen) Zuschauer von SUPER RTL den lustigen kleinen Baumeister Bob bereits seit vielen Jahren. Jetzt legt er bei RTL noch eine Schippe drauf und nimmt sein bi.....
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Re: Videoüberwachung
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Da der Weg mit einem Wegerecht belastet ist kann man es, ebenso wie den öffentlichen Raum nicht überwachen.
A sollte die Kamera so Installieren das Sie nur die Garage filmt, ohne den Weg. Da die nur zur Beweissicherung dient kann man sie auch "in der Garage" montieren.
Die Kosten für ein verlorenes Verfahren können mehrere tausend Euro betragen.
Da der Weg mit einem Wegerecht belastet ist kann man es, ebenso wie den öffentlichen Raum nicht überwachen.
A sollte die Kamera so Installieren das Sie nur die Garage filmt, ohne den Weg. Da die nur zur Beweissicherung dient kann man sie auch "in der Garage" montieren.
BGB 1004 hilf meist, Persönlichkeitsrecht wäre auch noch waswelche Gründe müßte B vorbringen
Die Kosten für ein verlorenes Verfahren können mehrere tausend Euro betragen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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