Wegerecht mal anders

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
gini
Beiträge: 3
Registriert: 14.02.2012, 14:40

Wegerecht mal anders

Beitrag von gini » 14.02.2012, 15:16

Hallo an alle.Ich habe hier schon viel gelesen, aber meine Frage nicht lösen können.
Grundstück A /vorn an der Strasse,dahinter Grundstück B. B hat ein eingetragenes Geh, -Fahr- und Versorgungsleitungsrecht. Es existiert eine 3m breite ca. 25 m lange Zufahrt, die meist nur von B genutzt wird.Grundstück A und B sind mit je einem 1-2 Familienhaus bebaut. A hat an der Strasse eine eigene Einfahrt zu seiner Garage und eigenes Fußgängertor. Der Eigentümer A hat jetzt vor ca.6 Monaten gewechselt, seitdem parkt A unter Nutzung des Weges für B seine PKW und Transporter hinter seinem Haus auf seinem Rasen.Zwischen der Zufahrt für B und dem " Grundstück" des A gibt es keinen Zaun mehr. Der neue Besitzer des A hat 2 Hunde, davon 1 großer, der auf öffentlichen Straßen Leinenzwang hätte. Grundstück B wird teilgewerblich(Büro mit Kundenbesuch) genutzt. Besitzer des Grundstücks B hat mit Einverständnis des A an der Strasse ein neues 2-flügeliges Tor installiert. Allerdings ist witterungsbedingt die Elektrik noch nicht installiert.Es müssen neue Leitungen gelegt werden. Es existiert dort vorn auch noch keine Klingel, Sprechanlage etc. Der neue Eigentümer zu A schließt, per Hand jetzt regelmäßig , auch tagsüber , das Tor. Es ist zwar kein Schloß vorhanden, aber es sieht geschlossen aus, wenn ihr versteht was ich meine. Da die Kunden/Mandanten/Besucher des B sich nicht bemerkbar (klingeln) können, ist dies geschäftsschädigend. Hätte B einen Anspruch auf einen Trennzaun von "seiner" Zufahrt/Weg zum restlichen Grundstück des A wegen der freilaufenden Hunde? . Da trauen sich jetzt viele Besucher des B nicht mehr rein. Und auch die Kinder des B 11J./12J + Freunde sind ja evtl.gefährdet. Von den evtl.Haufen auf dem Zufahrts-/Gehweg mag ich gar nicht reden. Wäre super wenn mir jemand helfen kann. Danke Gruß gini



Artikel lesen
Ab in den Süden

Meer

Hier spricht man Deutsch und hier leben viele Deutsche die man aus Funk und Fernsehen kennt. Glaubt man Sendungen wie „Goodby Deutschland“ werden es laufend mehr. Jährlich besuchen mehrere Millionen Deutsche die Balearen. Nicht umsonst wird Mallorca auch das 17 Bundesland bezeich.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegerecht mal anders

Beitrag von Klaus » 14.02.2012, 16:00

Er kann die Hunde nicht auf dem durch ein Wegerecht belasteten Grundstück laufen lassen. Dadurch behindert er das Wegerecht.
B hat mit Einverständnis des A ein Tor
Selber schuld, baue es doch einfach wieder ab :-)

B bleibt ein Schiedsverfahren und dann die Klage.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

gini
Beiträge: 3
Registriert: 14.02.2012, 14:40

Re: Wegerecht mal anders

Beitrag von gini » 14.02.2012, 16:15

Hallo,danke schon mal.Da A hinten auf sein Grundstück fährt,will er keinen Zaun ziehen,der ihm ja dann selbst die Zufahrt auf seinen Rasen versperrt und da B nur das Wegerecht hat und da die Zufahrt ja A gehört sieht A keine Notwendigkeit für einen Trennzaun.Wenn B die Hunde nicht auf seinem Grundstück möchte, soll B doch an seiner Grenze ein Tor bauen.Aber das würde ja nicht das Problem mit den Hunden und dem Wegerecht lösen.Zumal an der Grenze von A nach B keine Grenzsteine vorhanden sind und B nicht sicher sein könnte, das das Tor an der richtigen Stelle steht. Darf A überhaupt auf dem Rasen parken oder ist das nicht aus Umweltschutzgründen verboten ? / Ölverlust in Grundwasser etc. Was kann B in der Übergangszeit noch tun damit das Tor zur Strasse offen bleibt? Demontieren ist keine gute Idee, dann hat B ja nicht mal mehr einen Briefkasten. Danke Gruß Gini

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegerecht mal anders

Beitrag von Klaus » 14.02.2012, 16:22

Er muss eine Hunde so halten das Sie keinen anfallen. Ob er die in den Keller sperrt oder einschläfert ist ihm überlassen.

Er kann verlangen das das Tor "verschlossen" wird, solange es keine Klingel gibt muss es ja nicht "abgeschlossen" sein. Aus dem Grund installiere ich keine Klingel an Nachbars Tor.

Fehlende Grenzsteine kann man nachmessen lassen.

Wenn man "Ruhe" will muss man sich auch das Nachbargrundstück kaufen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

gini
Beiträge: 3
Registriert: 14.02.2012, 14:40

Re: Wegerecht mal anders

Beitrag von gini » 14.02.2012, 16:31

Hallo noch mal. Das mit dem Grundstück kaufen hatte B auch überlegt, aber leider hatte der alte Eigentümer A fantasievorstellungen für das 30 jahre alte, ungedämmte mit Nachtspeicher ausgestattete Haus. Mal sehen ob B das Problem mit den Hunden lösen kann, aber die Sprüche sind ja überall gleich.- der tut doch nichts. Aber ausprobieren möchte es wohl doch keiner und einige Leute haben ja auch schon schlechte Erfahrungen mit Hunden. Danke trotzdem für die Antworten.Gruß gini :)

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegerecht mal anders

Beitrag von Klaus » 14.02.2012, 16:37

Ich würde das Tor, wenn es deines ist entfernen.
Oder lade doch mal ein paar Gäste die dann vorne klingeln um den Weg frei zu bekommen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste