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Durchfahrtrecht Haus abreißen?

Verfasst: 31.03.2012, 11:24
von elisabet
Hallo,
weiß jemand die Lösung??
A hat Durchfahrtrecht über Grundstück von B.
Das eingetragene Recht (Baulast) gilt für eine Breite von 3m.
An einer Stelle des Weges ist die Durchfahrt aber nur 2,5 m breit. Begrenzt von Haus und Grundstücksgrenze.
Haus und Grenze waren schon immer so. Baulast wurde erst vor dem letzten Verkauf eingetragen.
Eine andere Verbindung von der Straße zum hinteren Grundstück gibt es nicht.
Muß B sein Haus an der engen Stelle abreißen wenn B auf die 3m besteht?

Re: Durchfahrtrecht Haus abreißen?

Verfasst: 31.03.2012, 14:01
von Klaus
Keine Angst: Alles was bei eintragen der Baulast stand darf stehenbleiben. Das Gilt auch für Wegerechte.
Falls das Wegerecht länger besteht ist alles was 30 Jahre im Weg steht verjährt.

Übrigens erlaubt eine "Baulast" nicht die Durchfahrt des Hinterliegers, der braucht dazu noch ein Wegerecht.

Klaus

Re: Durchfahrtrecht Haus abreißen?

Verfasst: 02.04.2012, 10:11
von Mia
Die Verjährungsfrist liegt seit dem 01.01.2002 bei drei Jahren.

Re: Durchfahrtrecht Haus abreißen?

Verfasst: 02.04.2012, 10:34
von Klaus