Gemeinschaftlich genutzte Wirtschaftswege Landwirtschaft
Verfasst: 18.04.2012, 21:41
Gemeinschaftlich genutzte Wirtschaftswege zur landwirtschaftlichen Nutzung
Ich brauche mal ein paar schlaue Hinweise zum o.g. Thema:
A ist Miteigentümer eines Wirtschaftsweges in A Ort, hat dort aber gar keine Flächen in der Nähe bzw. auch seine Voreigentümer nicht. Überhaupt scheinen eher „pauschal“ alle Dorfbewohner da einen Grundbucheintrag zu haben.
Nun aber A Frage: Wer nimmt eigentlich grundbuchliche Änderungen vor, wenn ein „neuer“ Dorfbewohner (z.B. durch Kauf eines alten Hauses) hinzukommt? Offenbar sind es ja nicht die Eigentümer, die darüber befinden und den „Neuen“ aufnehmen, sondern eher das Amt? A wurde jedenfalls in alle umliegenden Wege aufgenommen und bin grundbuchlich Miteigentümer - ohne mein Zutun.
Konkret habe A die Frage deswegen gestellt, da es einen Käufer im selben Ort gibt, der keinen Eintrag erhalten hat. Dieser Käufer hat nur Ackerfläche erworben. Nun fehlt ihm die Zufahrtsmöglichkeit, da er nicht im Wirtschaftsweg Miteigentümer ist. Gerne würde A ihm helfen, diese über einen der Wege (in denen A bereits Miteigentümer bin) zu erlangen.
Wer hat da Erfahrungen oder kann mir mit Tipps weiterhelfen, an wem ich mich da konkret wenden müsste.
Danke.
wegwaarte
Ich brauche mal ein paar schlaue Hinweise zum o.g. Thema:
A ist Miteigentümer eines Wirtschaftsweges in A Ort, hat dort aber gar keine Flächen in der Nähe bzw. auch seine Voreigentümer nicht. Überhaupt scheinen eher „pauschal“ alle Dorfbewohner da einen Grundbucheintrag zu haben.
Nun aber A Frage: Wer nimmt eigentlich grundbuchliche Änderungen vor, wenn ein „neuer“ Dorfbewohner (z.B. durch Kauf eines alten Hauses) hinzukommt? Offenbar sind es ja nicht die Eigentümer, die darüber befinden und den „Neuen“ aufnehmen, sondern eher das Amt? A wurde jedenfalls in alle umliegenden Wege aufgenommen und bin grundbuchlich Miteigentümer - ohne mein Zutun.
Konkret habe A die Frage deswegen gestellt, da es einen Käufer im selben Ort gibt, der keinen Eintrag erhalten hat. Dieser Käufer hat nur Ackerfläche erworben. Nun fehlt ihm die Zufahrtsmöglichkeit, da er nicht im Wirtschaftsweg Miteigentümer ist. Gerne würde A ihm helfen, diese über einen der Wege (in denen A bereits Miteigentümer bin) zu erlangen.
Wer hat da Erfahrungen oder kann mir mit Tipps weiterhelfen, an wem ich mich da konkret wenden müsste.
Danke.
wegwaarte