Teilweise Überbauung, Standplatz PKW

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Ernst_17
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Teilweise Überbauung, Standplatz PKW

Beitrag von Ernst_17 » 28.10.2012, 21:58

Hallo,
A ist dienendes Grundstück B, besitzt eine "Baulast Überfahrtsrecht". Angefügte Skizze Lageplan ist "Zeichnerische Teil zum Bauantrag" und trägt Buchungsvermerk "Baulasten eingetrage" und vom damaligen Besitzer "Baulasten, Leitungsrecht und Überfahrtsrecht anerkannt" mit Unterschirften.
A hat Bauantrag auf rot markierte Fläche gestellt. Dadurch vermindert sich die Durchfahrstbreite von 4,00 auf 3, 50 m.
Frage 1: Ist der Bauantrag genehmigungsfähig obwohl zeichnerisch definierter Bereich betroffen?

Im grün umrandeten Bereich wurde nach richterlichem Schiedsspruch (Zuparken der Zufahrt) ein Standplatz definiert welcher eigentlich auch den zeichnerisch markierten Bereich umfaßt. Ob die im Forum öfter genannten 3,5 m hier erreicht werden, ist nicht bekannt. B hält sich häufiger nicht an diese Markierung.
Frage 2: Ist dieser Standplatz eigentlich konform zu der "Baulast/Lageplan"?

Frage 3: Ist aufgrund der verwinkelten Situation ein Gutachten denkbar, welches als Ergebnis eine Trassenfestlegung beinhaltet damit eine befriedigend Erreichbarkeit des Grundstücks A sichergestellt wird?

Schon mal vielen Dank !

Leider habe ich nichts gefunden, wie ich den Lageplan anhängen kann. Jedenfalls will er die Dateien (jpeg,tif) nicht, welche ich anbiete . Stehe noch vor einem Rätsel.



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Klaus
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Re: Teilweise Überbauung, Standplatz PKW

Beitrag von Klaus » 28.10.2012, 22:12

A ist dienendes Grundstück B, besitzt eine "Baulast Überfahrtsrecht".
Leider falsch. Die "Gemeinde" besitzt eine Baulast. Das sind öffentliche Ansprüche kein zivilrechtlichen des Nachbarn, der kann daraus keinen Nutzen ziehen.
Frage 2: Ist dieser Standplatz eigentlich konform zu der "Baulast/Lageplan"?
Wird der Gemeinde am A... vorbei gehen :-)
Leider habe ich nichts gefunden, wie ich den Lageplan anhängen kann.
Bei Google mal "Bilder hochladen" suchen, ein Bild hochladen und den Link hier einstellen

Aber das Bild bringt A und B nicht weiter.

Wenn das "herrschende (Hinten) Grundstück B" den Weg bestimmungsgemäß nutzen kann, hat B keine weiteren Ansprüche.
Es gibt weder einen Freihalteanspruch noch ein 3,5meter Parkverbot.

Wenn B Ansprüche gelten machen will. braucht er nur ein Auto das nicht durchkommt. Das stellt er vor das Hindernis und ruft die Polizei.
Danach hat er einen Beweis und kann auf Unterlassung klagen. Nur sind Autos eben nie so breit.....

Die Baulast bedeutet nicht das B rein fahren darf - dazu braucht es ein Wegerecht.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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