Breite des Wegerechts

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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killahbabe81
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Breite des Wegerechts

Beitrag von killahbabe81 »

Huhu, noch eine Frage :roll:

Im Bebauungsplan des Grundstückes ist das Wegerecht mit 20m länge und 3m eingetragen.
Seit ca. 20 Jahren ist die Breite verkürtz worden auf ca. 2,50m (also so das ein Pkw problemlos runterfahren und auch ein Klein-Lkw mit Plane z.B. Robben) aufgrund von Anpflanzung von Rasen und Hecke.
Der herrschende N hat diese Bepflanzung vor 20 Jahre mitvorgenommen u.a. wollte dieser auch noch Tannen, womit sich der dienende A einverstanden erklärt hat. (dazu muss gesagt werden, dass der KV so formuliert ist, dass N sich an der Pflege und Instandhaltung sowie für Kosten der Toranlage hälftig zu beteiligen hat)
Könnte N jetzt rein theoretisch von A verlangen, dieses alles wieder wegzunehmen, damit die 3m wieder vorhanden sind *grübel*
Liebe Grüße
Jessi

So mehr Fragen habe ich jetzt aber wirklich nicht. Versprochen :D
Klaus
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Beitrag von Klaus »

herrschende N hat diese Bepflanzung vor 20 Jahre mitvorgenommen
Der Herrschende ist der mit dem Wegerecht, der dienende der mit dem Weg.

Also der Grundstücksbesitzer kann machen was er will auf seinem Grundstück.

Klaus
andy
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Beitrag von andy »

> Könnte N jetzt rein theoretisch von A verlangen, dieses alles wieder
> wegzunehmen, damit die 3m wieder vorhanden sind *grübel*


Ein neuer N kann das m.E. verlangen, wenn die 3 m bei der Eintragung ins Grundbuch abgeschrieben wurde (es ist eine eigene Grundstückparzelle über 3 m breite vorhanden) oder dem Grundbuch liegt eine entsprechend bemasste Karte bei (§7 GBO). Ansonsten nicht. Dann gilt die bisherge Ausübung mit 2,5 m.

Der jetzige N eigentlich nicht (mehr), denn er hat es ja so "mitgestaltet" - also ist es entgegen der ggf. ursprünglichen zur üblichen Ausübung mit 2,5 m Breite geworden ... ;-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Nach 30 jahren ist das ganze dann verjährt und gilt auch für neue Eigentümer.

Klaus
andy
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Beitrag von andy »

o.k., wohl richtig - hier waren es bislang ja 'nur' 20 Jahre ... ;-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
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