geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Berliner
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geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie

Beitrag von Berliner » 01.12.2012, 10:19

Hallo und guten Tag.

A spielt mit dem Gedanken eine Immobilie zu erwerben.
Es handelt sich um ein EFH auf einem sog. Hammergrundstück.
Es besteht lt. Makler ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht über das vorliegende Grundstück B. Laut Lagekarte von 3m breite, welches im Grundbuch festgehalten ist.
Tatsächlich ist hier aber nur ein gepflasterter schmaler Weg angelegt.
Somit ist ein Befahren mit dem PKW nicht möglich.
Zusätzliche Vereinbarungen zwischen Vorbesitzer und Eigentümer von B sind noch nicht bekannt. Hätten diese nach Erwerb durch A noch Bestand?
Wie ist das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht grundsätzlich zu verstehen. Kann A auf ein Fahrrecht bestehen?

Danke und einen schönen 1. Advent
M.K.



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Treu und Glauben

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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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goerdi
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Re: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie

Beitrag von goerdi » 01.12.2012, 15:08

Tip 1 => Lauf
Tip 2 => Lauf weit
Aber das Credo ist LAUF....
:)
Da ist doch schon vorm oder direkt nach dem Kauf aerge programmiert ...

Gruss Gerd

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Re: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie

Beitrag von Mia » 01.12.2012, 16:12

Am Besten ins Grundbuch schauen, wichtig ist bei Wegerechten die Bewilligungsurkunde, in der steht genau, wie das Wegerecht aussieht und was es umfaßt. Was ist links und rechts des schmalen Weges? Denn, wenn die Verbreiterung nicht ohne weiteres möglich ist, weil dort befindliche Anlagen (z.B. Zaun, Hecke etc.) Bestandschutz haben, kannst Du nichts machen.

Auf alle Fälle nicht glauben, was der Makler sagt, sehr gut informieren ist ganz wichtig. Und ansonsten gebe ich Goerdi recht mit seinem Credo, laufen ist nicht verkehrt :)

Berliner
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Re: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie

Beitrag von Berliner » 01.12.2012, 17:44

Danke für Eure Antworten.
Hier noch ein kleiner Zusatz:
Gegenüber der Grundstücke A und B befinden sich die Grundstücke C und D in perfekter Spiegelung.
hier hat das hinten liegende Grundstück C eine sehr gute 3m breite Zufahrt über Grundstück D.
Der Makler erwähnte, dass hier sicher eine Einigung mit D ebenfalls die Zufahrt zu nutzen möglich wäre.
Die Zufahrt ist bis an Grundstück A komplett gepflastert und im Maschendrahtzaun :roll: ist sogar ein kleines Türchen. Offenbar wurde diese Anbindung mal vorgesehen.
Habt Ihr von solchen Optionen schon einmal gehört?
Ist hier eine realistische Lösung in Sicht?
Muss noch dazu sagen, dass es sich bei A um ein echtes Schnäppchen handelt...

Danke!

goerdi
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Re: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie

Beitrag von goerdi » 02.12.2012, 02:01

Vorsehen kann man viel und auch wenn C eine perfekte Zufahrt ueber D hat => wer sagt das es zwischen A und B genauso laeuft ?
Und auch wenn es noch so ein schnaeppchen ist, man muss halt abwaegen was einem wichtiger bzw. weniger wichtig ist.. das Geld oder der etwaige Aerger
Ok ich korrigire mein Credo => Renn' :mrgreen:

Gruss Gerd

Klaus
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Re: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie

Beitrag von Klaus » 02.12.2012, 11:15

Das Wegerecht nützt dir nicht wenn es keinen Weg gibts. Würden die das zumauern und 30 Jahre warten könnte man den Grundbucheintrag löschen lassen.

Lass den Verkäufer den Weg anlegen und die Zäune niederreisen - vermutlich kann und konnte der das bisher auch nicht.

Ein "Wegebaurecht" hat man übrigens nicht - ist da kein Weg dann kann man den auch nicht befahren


Klaus
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Re: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie

Beitrag von Mia » 02.12.2012, 15:23

Klaus hat geschrieben: Würden die das zumauern und 30 Jahre warten könnte man den Grundbucheintrag löschen lassen.Klaus
Hast Du dafür eine Quelle, Klaus? Ich meine, das Wegerecht erlischt zwar, lebt aber wieder auf, wenn die Störung beseitigt ist, auch wenn das nach 50 Jahren ist.

Klaus
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Re: geplanter Erwerb einer Bestandsimmobilie

Beitrag von Klaus » 02.12.2012, 16:48

Stimmt
, aber wenn das Recht keinen Nutzen hat, also 30 Jahre kann man die Löschung betreiben. Denn ohne Nutzen kein Wegerecht. Es gibt soweit mir bekannt da ein Urteil. Da war kein Platz beim Berechtigten, da der bebaut hatte.

Klaus
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