Winterdienst auf Privatweg

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Olaf
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Winterdienst auf Privatweg

Beitrag von Olaf » 10.12.2012, 18:03

Hallo,
zwei Mehrfamilienhäuser A und B und ein Einfamilienhaus C sind nur über einen 30 Meter langen Privatweg zu erreichen. Eigentümer ist B, A und C besitzen Wegerechte (weitere Absprachen sind nicht getroffen). Es soll nun eine Vereinbarung über den Winterdienst getroffen werden. Die Eigentümer der Mehrfamilienhäuser (insgesamt 10 Parteien) möchten, dass jeder ein Drittel zum Räumdienst beiträgt. Eigentümer C der Einfamilienhauses beruft sich auf § 1020 (2) BGB und verlangt eine Berücksichtigung des Umfangs der Wegnutzung. C meint, dass man die Intenstät der Wegnutzung durch die Zahl der Anlieger oder die Zahl der PKWs, die den Weg befahren, festlegen kann. Er käme so auf eine Beteiligung von etwa 20 %. Meine Frage: Ist die Berücksichtigung des Umfangs der Wegnutzung in dieser Form möglich und rechtlich "wasserdicht"?

Danke für Antworten!



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Klaus
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Re: Winterdienst auf Privatweg

Beitrag von Klaus » 10.12.2012, 19:25

Gibt es keine Vereinbarung kann der Eigentümer den Schnee auf dem Weg liegen lassen wie er liegt. Es gibt keine gesetzliche Regelung das in das was angeht. Da jeder für seine Besucher haftet ...

Er kann aber die Kosten zum Unterhalt des Weges den Berechtigten auferlegen. Natürlich "Anteilig" und zwar nicht nach Köpfen oder lustige geraten, sondern nach "Nutzung". Notfalls muss man das eben "ausmessen".

Man sollte sich einfach "sinnvoll" einigen - und notfalls eine ungünstigere Berechnung nehmen statt das gerichtlich klären zu lassen. Denn ob 20 oder 30 Prozent wird nicht viel sein, ein Anwalt kostet 800 eine Klagen tausende....

Ab besten teilt man den Fussweg durch die Bewohner und den Fahrweg durch die Autos. Den Fahrweg kann man auch lassen, wer fahren will muss eben frei machen.....

Falls man streiten will, den unstrittigen Teil zahlen..... das reduziert die Gerichtskosten etwas.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Olaf
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Re: Winterdienst auf Privatweg

Beitrag von Olaf » 11.12.2012, 09:27

Danke, Klaus. Noch eine Nachfrage: Der Weg besitzt ein starkes Gefälle. Wenn nicht regelmäßig geräumt wird, ist er kaum mehr begeh- bzw. befahrbar. Eigentümer C des EFH macht geltend, dass er sein Haus nicht mehr erreichen kann, wenn nicht regelmäßig geräumt wird. In der Vergangenheit wurde der Winterdienst fast ausschließlich durch C durchgeführt, weil die Mieter von A und B untätig blieben. Kann C von B (als Eigentümer des Weges) eine Vereinbarung verlangen, damit C seine Wegerecht gefahrlos ausüben kann? Oder kann B einfach die Aufforderung zu einer Vereinbarung ignorieren? Wenn ja, welche Konsequenzen ergäben sich für B?

Danke für eine Antwort!

Klaus
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Re: Winterdienst auf Privatweg

Beitrag von Klaus » 11.12.2012, 09:44

Der Eigentümer ist nicht der Hausmeister. Mein Nachbar macht mir sogar den "Schnee von seinem Grundstück" zum drüberfahren auf den Fahrweg.

Jeder "Berechtigter" muss die Verkehrssicherung seiner Bewohner und Gäste sicherstellen.

Man nennt das ja "Wegerecht" weil es ein "Recht ist einen Weg zu benutzen", das kann man auch mit Schnee und Regen, Dreck und Müll oder Sonnenschein. Ich sehe keine gesetzliche Regelung das der Eigentümer den Weg räumen muss, pflegen oder alle 20 Jahre neu Pflastern.

Klaus
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