Wegerecht: Erweiterung vom Fußweg zur PKW-Einfahrt?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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ratsuchender
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Wegerecht: Erweiterung vom Fußweg zur PKW-Einfahrt?

Beitrag von ratsuchender » 13.12.2012, 02:31

Hallo zusammen,

ich "lurke" in diesem Forum schon seit geraumer Zeit und bin immer wieder auf neue überrascht, welche bizarren Streitigkeiten rund um das Thema Wegerecht entstehen können. Jetzt möchte ich auch mal einen Fall schildern und würde mich über Eure Einschätzung der Sachlage freuen.

Gegeben sei folgende hypothetische Situation (nicht maßstabsgetreu):

Bild

Der Eigentümer von A ist auch im Besitz von Grundstück C. B hat ein im Grundbuch vermerktes, nicht näher definiertes "Wegerecht" über C. C wurde vom Vorbesitzer von A erworben und entand durch Teilung eines anderen Grundstücks. Bestandteil dieser Teilungsgenehmigung ist eine Verpflichtungserklärung, in der sich der damalige Käufer von C dazu verpflichtet "die Baulastfläche für den erforderlichen Anschluß des [begünstigten] Grundstückes (einschl. Ver- und Entsorgungsleitungen) an den öffentlichen Weg zur Verfügung zu stellen".

Zu Grundstück B führt seit jeher ein kleiner Gehweg über das Grundstück C, der vom öffentlichen Gehweg abzweigt. Das war für den vorherigen Besitzer von B ausreichend. Nun haben sich die Eigentumsverhältnisse von B geändert und der Spruch in Klaus' Signatur bewahrheitet sich erneut - der neue Besitzer von B möchte nicht laufen, sondern direkt mit dem PKW auf sein Grundstück fahren können. Daher müßte von der Straße her eine Gehwegüberquerung und eine Grundstücksüberfahrt Richtung Grundstück B hergestellt werden. Der öffentliche Gehweg ist dafür allerdings zu schmal und auch baulich nicht auf diese Belastung ausgelegt. B hat diesbezüglich bei A angefragt, ob er C käuflich erwerben könnte, um die Überfahrt parallel zum Gehweg anlegen zu können. An einem Verkauf hat A allerdings aus verschiedenen Gründen kein Interesse. B hat daraufhin angedeutet, dass er den Anspruch auf eine Überfahrt juristisch geltend machen wird.

Sind die Ansprüche von B realistisch bzw. durchsetzbar? A ist der Auffassung, dass dem Wegerecht mit dem bestehenden Fussweg über C bereits Genüge getan ist, zumal der neue Eigentümer von B noch ein weiteres (hier nicht abgebildetes) Grundstück besitzt, dass nördlich an B angrenzt und über das B ebenfalls ein Wegerecht hat.

Weiterhin kann die Erstellung der Gehwegüberquerung anscheinend nur dann erfolgen, wenn sich A und alle anderen Anlieger des öffentlichen Weges mit der Herstellung dieser Überquerung einverstanden erklären.
Kann A diese Einverständniserklärung einfach verweigern und die Angelegenheit damit beenden?

Ich freue mich über Eure Kommentare. Danke!



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Re: Wegerecht: Erweiterung vom Fußweg zur PKW-Einfahrt?

Beitrag von Klaus » 13.12.2012, 12:50

Mir ist jetzt nicht klar wie ein "öffentlicher Gehweg" auf das Privatgrundstück von C kommt, aber egal.

Ist es ein "öffentlicher Gehweg" also als Geweg durch die Gemeinde gewidmet, so gilt die STVO die fahren auf Gehwegen nicht erlaubt.

Des weiteren erlaubt ein Wegerecht die "überquerung" eines Grundstücks auf einen "Weg". Bauliche Änderungen irgendwelcher Art sind das auch dann nicht drin wenn einer meint das "juristisch" zu klären.

Ich würde mir ersten mal eine Rechtschutzvericherung zulegen und zweitens ein paar dicke Findlinge rechts und Links des Gewegs aufstellen

Wobei man ja richtig Geld verlangen könnte für das Stück unnützes Grundstück :-)

Klaus

Baulast regelt die öffentliche Belange - also damit kann der Nachbar nichts anfangen.
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Re: Wegerecht: Erweiterung vom Fußweg zur PKW-Einfahrt?

Beitrag von ratsuchender » 13.12.2012, 14:17

Hallo Klaus,

vielen Dank für Deine Antwort.
Klaus hat geschrieben:Mir ist jetzt nicht klar wie ein "öffentlicher Gehweg" auf das Privatgrundstück von C kommt, aber egal.
Zugegeben, das war nicht deutlich genug erklärt - sorry. Der öffentliche Gehweg ist ein separates Flurstück im Besitz der Stadt.
Ist es ein "öffentlicher Gehweg" also als Geweg durch die Gemeinde gewidmet, so gilt die STVO die fahren auf Gehwegen nicht erlaubt.

Des weiteren erlaubt ein Wegerecht die "überquerung" eines Grundstücks auf einen "Weg". Bauliche Änderungen irgendwelcher Art sind das auch dann nicht drin wenn einer meint das "juristisch" zu klären.

Ich würde mir ersten mal eine Rechtschutzvericherung zulegen und zweitens ein paar dicke Findlinge rechts und Links des Gewegs aufstellen
Beides eine gute Idee :) Ersteres existiert glücklicherweise bereits schon, im Moment stehen auf C einige ältere Bäume und Büsche sowie die gemeinschaftlich genutzten Mülltonnen, die für die Herstellung dieser Überfahrt erstmal weichen müßten.
Wobei man ja richtig Geld verlangen könnte für das Stück unnützes Grundstück :-)
Verlangen und auch bekommen sind 2 Paar Stiefel...
Die angrenzende Straße ist ein Wendekreis (Sackgasse) und A befürchtet eine Wertminderung seines Grundstücks, wenn aus dem Gehweg ein Fahrweg wird und dadurch Durchgangsverkehr vorbei an A entsteht.
Baulast regelt die öffentliche Belange - also damit kann der Nachbar nichts anfangen.
OK, vielen Dank für diese Einschätzung - das hilft schonmal weiter. A wartet dann mal ab, was C an Argumenten vorbringen wird. Wenn sich etwas Neues ergibt, werde ich berichten.

Klaus
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Re: Wegerecht: Erweiterung vom Fußweg zur PKW-Einfahrt?

Beitrag von Klaus » 13.12.2012, 14:47

Sobald er "ernsthaft" und "beweisbar" erklärt den Weg (vom Geweg über C auf sein Grundstück) zu befahren , würde ich bei Gericht eine "einstweilige Verfügung" beantragen. Das geht günstige, zu seinen Kosten und ohne Gerichtsverhandlung. Bei der Androhung von Zwangsgelder bekommen die meisten entsprechend Respekt.

Das kann man auch ohne Anwalt - aber nur wenn "Eile" besteht und das grundstück sonst Schaden nimmt. Ein böser würde die beantragen wenn der Wagen das erste mal drin steht. Dann den Weg versperren und mit der Verfügung die Ausfahrt verbieten.

Im TV gabs mal nen Kleinlaster der so gefangen war.

Klaus
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