Wegerechtskosten

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Prinzessin
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Wegerechtskosten

Beitrag von Prinzessin » 18.12.2012, 13:59

A schon ;) Frau B hat dieses Jahr nur Modeschmuck unterm Baum.

B hat dann noch bei C versucht für 5 Jahre rückwirkend Unterhaltskosten für den Weg (Wegerecht) zu bekommen. Sollte ihm das zustehen verlangt A das dann auch von B. C sind 2 Personen. PKW-Zufahrt von der anderen Seite also nur zu Fuß und das auch ganz selten. B muss über As Weg. Bei B wohnen 8 Personen, 2 PKW die tgl. mind. 1 mal, 1 PKW der ca. 5 x tgl. raus und rein fährt.

C hat B um eine Aufstellung der Unterhaltskosten gebeten und ist dann gerne bereit seine Kosten anteilig zu zahlen.


Das aus so netten, höflichen Menschen so abgezockte Nachbarn werden können. Schade :(



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Welche Regeln gelten denn unter Nachbarn für grenznahe Hecken und Bäume? Das Amtsgericht in München hat einen Grundstückseigentümer verurteilt, seine grenznahen Kirschlorbeerhecken jeweils so zurückzuschneiden, dass sie eine Höhe von zwei Meter nicht mehr ü.....

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Klaus
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Re: Wegerechtskosten

Beitrag von Klaus » 18.12.2012, 15:43

Da würde ich mal auf Zeit spielen, denn irgendwann verjähren Forderungen auch mal.

Unter Unterhaltskosten für einen Weg - da kann kaum viel rumkommen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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