Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
Nelson
Beiträge: 62
Registriert: 28.10.2011, 20:42

Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Nelson » 08.01.2013, 20:58

Mal angenommen, A hat ein Wegerecht bei B. In der Grunddienstbarkeit steht außerdem, dass A den Weg, den es befestigt noch nicht gab, selbst pflastern muss. Als A das dann machen will, ist B mit den Plänen nicht einverstanden. A baut weiter, was B veranlasst für den Bau wichtige Einmessungen wieder herauszureißen. An nächsten Tag können die Bauarbeiten nicht weitergehen. Der Bauunternehmer stellt den Tag Arbeitsausfall bzw. die Bauverzögerung A in Rechnung. Kann A jetzt von B Schadensersatz fordern bzw. hat er einen Rechtanspruch auf Schadensersatz? Ist eine Aussage von B, A solle nicht weiterbauen, für A rechtsbindend oder hätte B sich eine einstweilige Verfügung holen müssen?



Artikel lesen
Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Klaus » 08.01.2013, 22:02

Es kommt auf die genaue Vereinbarungen an. Denn "A musst den Weg selber pflastern, wenn du einen willst" bedeutet keinesfalls "A darfst einen Weg pflaster". Aber es bedeutet auf keinen Fall, wenn B nicht will, dann kannst du machen was A will.
Hier ist nicht die Frage wer den Handwerker zahlt sondern ob A überhaupt einen Weg bauen darf, wenn B das nicht will.

Aber es kommt drauf an was vereinbart wurde - ganz genau

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Nelson
Beiträge: 62
Registriert: 28.10.2011, 20:42

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Nelson » 08.01.2013, 22:16

A muss den Weg herstellen, A trägt sämtliche Kosten. Es darf kein Staub anfallen und auch keine Niederschlagsabwassergebühr. Eine Pflasterung ist ansich nicht streitig, einzig die Ausführung. Keine Pflasterung ist keine Option, da der Weg abschüssig ist und eine ausreichende Entwässerung hegestellt werden muss.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Klaus » 08.01.2013, 22:31

B ist der Eigentümer des Grundstücks - solange der keine goldene Wasserhähne will muss A springen wie B pfeift.

Je nachdem wie genau was geregelt ist.

ABER "B ist der Eigentümer des Grundstücks" und wenn B nicht will bleibt nur der Rechtsweg. Selbstjustiz üben und dann von Schadenersatz reden ist etwas weltfremd (freundlich gesagt).

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Nelson
Beiträge: 62
Registriert: 28.10.2011, 20:42

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Nelson » 08.01.2013, 22:40

Hat denn dann aber B nicht Selbstjustiz geübt? Er zerstört ja etwas, was ihm nicht passt. Hätte B eine eintsweilige Verfügung erwirkt, hätte A ja gar nicht den Bauunternehmer beauftragt.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Klaus » 08.01.2013, 22:59

Auf meinem Grundstück schmeiss ist alles weg was da rumliegt.

Es hätte gereicht die Polizei zu rufen die den handwerker rauswirft und zwingt alles wieder zu entfernen.

Ich würde nicht die Welle machen wegen der "aufwendigen" Einmessung eines einfachen Weges. Die Arbeiten waren doch eh für die Katz da der Weg so eh nicht erstellt wird.

Ich würde mir des Nachbarn Ar.... ansehen und mal sehen ob die hinter der Zunge rauskommst. Denn wenn der will kann er auf A Kosten eine Tor errichten lassern das A dann bei jeder Durchfahrt schön zumachen darf - so wie ich.

Also ich würde mal Gleitmittel kaufen gehen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Nelson
Beiträge: 62
Registriert: 28.10.2011, 20:42

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Nelson » 09.01.2013, 07:41

Würde das denn dann aber auch bedeuten, dass B den Weg nach Herstellung wieder einreißen darf, weil ihm die Pflasterfarbe nicht passt?

Der Schaden würde in einem vierstelligen Bereich liegen, also sooo easy ist das nicht.

Natürlich hätte er die Polizei rufen können, hat er aber nicht. Stattdessen hat er Eisennägel herausgerissen, die vorher eingemessen wurden. Was, wenn es nicht nur ein einfach gerade Weg gewesen wäre sondern eine Kurve, die sehr viel aufwendiger einzumessen sind? Noch dazu, wenn die Grenzpunkt direkt am Weg nicht da sind.

Ein Tor wird er wohl kaum bauen können, da ihm nur 1.5m der Wegbreite gehören und er den Weg selbst gar nicht benutzt...

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Klaus » 09.01.2013, 09:59

Die Höhe des Schadens wäre unerheblich da er den Weg so verboten hat ist die Arbeit doch eh für die Katz gewesen. Oder glaubst du das die Nägel dann stehen bleiben wenn er den Weg verbietet.

Ein Tor wird er wohl kaum bauen können, da ihm nur 1.5m der Wegbreite gehören und er den Weg selbst gar nicht benutzt.
Fang mal Streit an. Auch ein halbes Tor geht. Wem gehört denn die andere Hälfte, evtl. baut er nen Zaun zwischen den beiden Hälften....

Selbstverständlich kann er den Weg auch wieder rausrneissen - jedoch wird er dann eben auf seine kosten einen "Gleichwertigen" errichten müssen.

Ich wäre mir immer noch wegen "A muss den Weg herstellen," unsicher, denn das beinhaltet kein "er darf den Weg erstellen". Da kann man ganz schnell ohne Weg da stehen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Nelson
Beiträge: 62
Registriert: 28.10.2011, 20:42

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Nelson » 09.01.2013, 11:54

Also, im GB steht: A verpflichtet sich, die mit dem Wegerecht belasteten Flächen der Flurstücke B spätestens 6 Monate nach Abschluss seiner Baumaßnahmen auf eine Weise als Weg fertig zu stellen, dass einerseits keine Staubemission und andererseits keine Niederschlagabwassergebühren für die Wegeeigetümer zu befürchten sind. Dabei hat A die Kosten dafür zu tragen. Geh-Fahr- und Leitungsrecht ist ebenfalls eingetragen.

Die Nägel erfassen die belasteten Flächen, damit wären sie für jede Baumaßnahme erforderlich. A kann ja nicht einfach Kies hinschütten, der dann über die Umrandung hinaus auf des Nachbarn Grundstück gedrückt wird.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Klaus » 09.01.2013, 12:02

Wenn A frech wird verzichtet B einfach auf die "Verpflichtung" :-) Da steht kein "Recht" einen Weg zu erstellen.

Üblicherweise macht A nun dem Eigentümer einen Vorschlag und des segnet die Arbeiten ab. Es ist und bleibt die Entscheidung von B was genau gemacht wird. Will er mehr als A verpflichtet ist, dann wird das gemacht und B trägt evtl. die Zusatzkosten

Aber das ist der Weg von B - und ohne den macht A gar nichts - überhaup nichts.

B kann auch ganz darauf verzichten.
Diese Regelung hat mal wieder ein Jurist gemacht der nicht nachgedacht hat.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Nelson
Beiträge: 62
Registriert: 28.10.2011, 20:42

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Nelson » 09.01.2013, 12:11

Ok, das habe ich verstanden.

Angenommen, A und B können sich jetzt nicht einigen, A baut aber trotzdem weiter. Darf B dann die Bauarbeiten sabbotieren, auch wenn es auf seinem Grundstück passiert oder hat er lediglich einen Anspruch auf Beseitigung, den er sich rechtlich verschaffen muss?

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Klaus » 09.01.2013, 12:17

Er kann den Zugang physisch verwehren - Intelligente rufen die Polizei.
Er kann auch nen Anwalt einschalten den dann das Straf und Zivilrechtich verhindert.
Und ob er täglich den Nagel rausrupft oder hinter nen Bagger auf deine Kosten nimmt spielt keine Rolle.

Wenn A und B sich nicht einigen - dann ist A nnach 6 Monaten aus seiner Verpflichtung und fährt eben über den Dreckweg der hoffentlich bereits vorhanden ist. Denn ist da kein Weg - dann ist das Wegerecht nichts wert.

Mit "ich mach mal" wird das nichts werden. Wie genau der Weg beschaffen ist entscheidet der Grundbesitzer.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Nelson
Beiträge: 62
Registriert: 28.10.2011, 20:42

Re: Behinderung der Arbeiten am Weg - Schadensersatz?

Beitrag von Nelson » 10.01.2013, 08:57

ok, danke!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste