Wegerecht, Zaun

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Nelson
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Wegerecht, Zaun

Beitrag von Nelson » 09.02.2013, 18:29

Sehe ich das richtig, dass es nicht erlaubt wäre einen Zaun, der das restliche Grundstück von der Wegerechtsfläche abgrenzt, in den Bereich der Wegerechtsfläche zu bauen? Also kein Tor, sondern einen festen Zaun, der parallel zum Weg, aber eben auf dem Weg läuft...



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Übertreiben wir es doch mal..

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Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....

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Re: Wegerecht, Zaun

Beitrag von Klaus » 09.02.2013, 20:07

Der Berechtigte darf den Weg dazu benutzen das Grundstück zu überqueren. Kann er das dann ist die Pflicht erfüllt.
Wenn also ein Zaun das nicht behindert geht den das nichts an.
z.B,
Die "Wegefläche" ist bei X der Hofraum, jedoch hat X auf dem Hofraum deswegen nichts zu melden - solange X durchfahren kann. Üblicherweise reichen dazu 3-3-5 Meter. X hat nur 2.1 Meter an der dünnsten Stelle

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Nelson
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Re: Wegerecht, Zaun

Beitrag von Nelson » 09.02.2013, 20:10

ok, dann nehmen wir mal an, der Weg ist jetzt 3m breit, würde dann nur noch 2.8m messen...Natürlich käme A da noch durch, aber für einen Lieferwagen wäre es evtl. schwierig. Und was wäre mit der Feuerwehr?

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Re: Wegerecht, Zaun

Beitrag von Klaus » 09.02.2013, 21:20

Die Feuerwehr hat einen Schlauch und der LKW hatte kein Wegerecht. Bei einem normalen Wegerecht für ein normales Wohnhaus hat kein LKW ein Fahrrecht.
Üblich für ein Fahrrecht sind 3-3,5 Meter - so breit sind üblicherweise auch öffentliche Strassen

Klaus
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