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Leitungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen

Verfasst: 20.04.2013, 14:31
von pittjes
Hallo zusammen.
ich habe schon viel im Forum gelesen aber leider nichts passendes gefunden.
Es geht um Wegerecht und Leitungsrecht.
Folgendes Problem. Wegerecht von bebautem Grundstück A Bauj. 1963 nach bebautem Grundstück B Hinterhaus Bauj. 1957 ist im Grundbuch eingetragen.
Leider wurde ein Leitungsrecht nicht eingetragen da es sich um denselben Besitzer handelte. Auch beim Verkauf des Vorderhauses wurde dies nicht getan.
Beim erwerb des Hinterhauses im Jahr 2001 hat auch niemand daran gedacht. Seit 2003 ist das Vorderhaus im Besitz einer neuen Eigentümerin die nun verlangt die Versorgungsleitungen in Ihrem Haus zu entfernen. ( Strom, Wasser, Gas und Telefon.)
Es besteht die Möglichkeit das Hinterhaus über ein über den Hofraum verbundenes Nachbargrundstück mit den entsprechenden Leitungen zu versorgen.
Welches auch zum Eigentum von B gehört. Allerdings wäre der Aufwand sehr hoch. Es besteht im dortigen Haus kein Gasanschluss und die anderen Leitungen müssten erst durchs Haus geführt werden anschliessend durch befestigten Hofraum ca. 50 m.
Eine Gütliche Einigung ist in diesem Fall schon gescheitert.
Und nun ?
Vielen Dank für entsprechende Hilfestellungen.
Pittjes

Re: Leitungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen

Verfasst: 20.04.2013, 15:04
von Klaus
Dann hätte man die Einteilung in Rubriken erkennen können und den Beitrag nicht bei
‹ Mitgliederinformationen u. Support eingestellt :-)

Habs mal verschoben

Re: Leitungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen

Verfasst: 20.04.2013, 15:09
von Klaus
Die Leitungen bleiben selbstverständlich liegen, es würde gegen Treu und Glauben verstoßen. Und zwar so lange bis die Sonne zur Supernova wird.

Neue Leistungen wird man aber wohl erst über eigene Grundstücke verlegen müssen bevor man den Nachbarn belasten kann.
Eine Gütliche Einigung ist in diesem Fall schon gescheitert.
Es besteht kein Bedarf eine Einigung,. Die Forderung ist unberechtigt.

Klaus

Re: Leitungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen

Verfasst: 21.04.2013, 11:46
von pittjes
Hallo
Danke für das verschieben.
Ich denke die Frage wurde nicht richtig gestellt.
Es geht darum das Die Leitungen gekappt weden sollen und dann Haus B ohne Versorgung ist.
.

Re: Leitungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen

Verfasst: 21.04.2013, 12:04
von Klaus
Was hab ich falsch verstanden ? Wenn was unklar ist bitte doch genau nachzufragen was

Die Leitungen können nicht gekappt werden, es verstößt gegen Treu und Glauben diese nun zerstören zu wollen. Als die Leitungen verlegt wurden was klar das die auf Dauer so bleiben soll. Auch beim Verkauf war dies klar.

Falls mit einer Zerstörung ernsthaft und beweisbar gedroht wird, würde ich eine einstweilige Verfügung beantragen mit entsprechend hohen Ordnungsgeld.

Klaus