Nachbar will Weg verengen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Outsider64
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Nachbar will Weg verengen

Beitrag von Outsider64 » 30.05.2013, 13:26

A ist Nachbar von B. A hat ein Haus an der Vorderseite des Grundstücks, an der Seite ist ein Weg der an das Grundstück von B anstößt. Der Weg ist relativ schmal. Deswegen hat sich der bereits verstorbene Vater von B mit dem bereits verstorbenen Großvater von von A geeinigt dass B seine Gartenmauer 60cm zurück setzt und A im Gegenzug die dreifache Fläche auf der Rückseite unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung stellt. Diese Einigung war per Handschlag vor mehr als 30 Jahren.

Der Weg ist die einzige Zufahrt zum Grundstück. Theoretisch könnte eine neue geschaffen werden auf der anderen Seite, aber das wäre mit immensem Aufwand verbunden (Gemüsegarten muss weg, Bordstein entfernt und abgesenkt werden).

B will jetzt die Nutzung der rückwärtigen Fläche nicht mehr und will auch nicht mehr dulden dass A diese 60cm als Weg nutzt. B lässt nur 2 Alternativen: Gartenmauer wird auf die Grenze gesetzt oder A muss die 60cm kaufen.

A wäre bereit zu kaufen, sieht aber keine Verhältnismäßigkeit. Der Grund hätte einen Wert von etwa 300 Euro, Vermessung, Grundbuchamt, Notar.... kämen vermutlich auf über 2000 Euro. Deswegen hat A angeboten, zu tauschen: B bekommt auf der Rückseite deutlich mehr Land, bekommt dafür vorne die 60cm und die Vermessungskosten werden geteilt. B hat zugestimmt, später aber angerufen dass doch nicht zugestimmt wird.

Bei einem neuen Treffen hat A vorgeschlagen, dass eine einmalige Zahlung erfolgt um ein Wegerecht eingetragen zu bekommen. Somit werden die Vermessungskosten gespart. B hat zugestimmt und zugesagt sich Gedanken zu machen wie viel Geld er gerne hätte und sich dann zu melden. Nach 5 Tagen war die Rückmeldung: es wird doch nicht zugestimmt. Entweder kaufen, oder Mauer wird auf die Grenze gesetzt.

Für A klingt das wie Erpressung.

Welche Möglichkeiten hat A jetzt?

Darf B die Mauer überhaupt unter diesen Voraussetzungen heraus setzen wenn der Weg dann für A nicht mehr ausreicht?

Wenn B die Mauer heraus setzt, kann man ihm dann verbieten bei den Bauarbeiten den Grund von A zu betreten?

Gibt es so etwas wie Recht aus Gewohnheit, sodass B garnicht verhindern darf dass A über diesen Weg sein Grundstück erreicht? Wie breit muss der Weg bleiben? Er wird sowohl privat, also auch mit landwirtschaftlichen Maschinen genutzt.

Welche Alternativen gäbe es noch?



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Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von Klaus » 30.05.2013, 14:49

Jeder kann auf seinem Grundstück machen was er will, solange er keine Rechte vergeben hat. Nach einer "Kündigung" der bisherigen Vereinbarung kann er sein Grundstück wieder nutzen wie er will.
Gewohnheitsrecht gibt es eigentlich nicht, es sei denn die Gewohnheit besteht bereits vor der Einführung des Grundbuchs (1800).
Wenn B die Mauer heraus setzt, kann man ihm dann verbieten bei den Bauarbeiten den Grund von A zu betreten?
?!?! Ohne eine Zeichnung wird es schwer aber wenn
Der Weg ist die einzige Zufahrt zum Grundstück. Theoretisch könnte eine neue geschaffen werden auf der anderen Seite
braucht man dann doch nicht ?

Übrigens ist "Bedingungen stellen" keine Erpressung ?!?

Bitte mal ne Zeichnung machen auf der man die Grundstücksgrenzen und die nächste öffentliche Straße sehen kann.

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von Outsider64 » 30.05.2013, 15:33

Vielen Dank für die Antwort!

Anbei ein Plan, nicht ganz maßstabsgerecht. Die Rote linie ist die aktuelle Mauer von B:

http://s7.directupload.net/images/130530/pt9223ik.png

Natürlich kann jeder mit seinem Grundstück machen was er will. Aber A ist der Meinung dass B das schamlos ausnutzt: entweder ich sperre dich aus, oder du zahlst das 6-fache des Wertes des Bodens um es entweder zu erweben oder vermessen, oder um den Gehsteig umzubauen und auf den Gemüsegarten zu verzichten.

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von Klaus » 30.05.2013, 15:46

Das in kapitalistischen Systemen durchaus üblich seinen Vorteil auszuüben :-)

Ohne eine vertragliche Einigung, besteht kein Grund das der Weg erhalten bleibt. Ich würde mal im Baulastenverzeichnis nachsehen ob es evtl. eine Baulast gibt, würde aber auch keinen Zugang geben. Falls die Garage nicht seit Jahrzehnten steht, würde ich den Ball ganz flach halten. Denn ich kann mir nicht vorstellen wie man dafür eine Baugenehmigung erhalten hat. Üblich ist das die Gemeinde eine Baulast verlangt um den Zugang zu sichern.

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von Outsider64 » 30.05.2013, 17:31

Alle Gebäude auf dem Grundstück stehen schon seit 1975 oder länger unverändert, also mindestens 38 Jahre. Somit mache ich mir da keine Sorgen.

Da mir das Wort "Baulastenverzeichnis" noch nicht untergekommen ist, habe ich bei Wikipedia geschaut was das ist. Scheinbar gibt's so etwas hier in Bayern nicht. Da steht dass sowas im Grundbuch eingetragen ist. Solche Einträge habe ich auch auf Grundstücken von mir. Aber in dem Fall müsste ich ja an die Unterlagen vom Nachbarn kommen um zu sehen ob sein Grund belastet ist. Bekommt man so etwas?

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von Klaus » 30.05.2013, 17:50

Oh, die Bayern wieder

Man braucht kein Einblick beim Nachbarn, denn der selbe Eintrag wäre auch beim Berechtigten zu finden. Und ein Schwarzbau wäre auch nach 38 Jahren noch ein Schwarzbau.Genau das jetzt aufgetretene Problem ist der Grund warum die Gemeinden solche Garagen nur genehmigen wenn eine dauerhafte Erreichbarkeit gesichert ist. Dazu gibt es die Baulast, früher das Wegerecht im Grundbuch.

Da man aber scheinbar "nichts" geregelt hat ist es jetzt zu spät.

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von Outsider64 » 30.05.2013, 19:03

Also in den öffentlichen Plänen ist die Garage eingezeichnet, also denke ich steht die schon legal so.

Es geht auch nicht nur im die Garage, sondern um die Scheune die dahinter steht und um das Haus was seinen Eingang hinten hat. Außerdem ist hinten noch eine Wiese dran die früher immer von vorne angefahren wurde.

Es wäre ja auch weiterhin ein Weg vorhanden um nach hinten zu kommen, aber der wird dann halt sehr eng, sodass man mit landwirtschaftlichen Maschinen nicht mehr zur Scheune käme wie es bis jetzt üblich ist. Für ein Auto könnte es schon noch reichen.

Wenn so ein Recht auch im Grundbuch beim berechtigten Angrenzenden drin steht, dann gibt's da wohl nichts schriftliches. In meinem Grundbuchauszug ist davon leider nichts erwähnt. Nur Starkstromleitungsrechte...

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von Klaus » 30.05.2013, 19:11

Wenn ich mir den Plan ansehen kann man das "Grundstück" erreichen. Wer sein Haus in den Weg setzt könnte auch kein Notwegerecht verlangen.

Übrigens sind die "öffentlichen Pläne" der Katasterämter das was die draussen sehen - die zeichnen auch Schwarzbauten rein. Genehmigt ist aber nur das was auch genehmigt wurde. Und Garagen genehmigt keiner wenn die keinen Straßenzugang haben - auch damals nicht.

Ich sehe keinen Grund warum der Nachbar den Weg erlaubten sollte - oder man ihn für den Nachbarn enteignen.

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von SommerKind » 06.09.2013, 19:37

Ich sehe da auch nur wenige Chancen. In einem ähnlichen Fall hatten A und B eine gemeinsame Einfahrt genutzt. A hatte dadurch die Möglichkeit einen Vorgarten anzulegen. B hatte nur den reinen Weg vor dem Haus. Eingetragen war nichts.

Irgendwann wollte B Stellplätze vor seinem Haus anlegen. B kündigte es mit Fristsetzung an.

A hat nach einem Beratungstermin beim Anwalt den Vorgarten entfernt und einen Weg angelegt.

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von Mia » 07.09.2013, 10:22

Kann A seinen Gemüsegarten nicht nach hinten, neben die Scheune verlegen? Dann hätte er doch mehr als genug Platz um mit allen Fahrzeugen auf sein Grundstück zu gelangen und der Streit mit B wäre beigelegt.

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von SommerKind » 07.09.2013, 15:39

Ich halte Mias Vorschlag auf für eine gute Lösung.

Oder ich würde diese 60 cm kaufen. Wobei da neben den Kosten für das Grundstück ansich, auch noch Kosten für die Vermessung und Teilung anfallen werden, plus natürlich die Eintragung.

Erpressung finde ich das übrigens auch nicht. Selbst wenn er einen total utopischen Preis ansetzen würde. Die Nachfrage bestimmt den Preis.

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Re: Nachbar will Weg verengen

Beitrag von jp10686 » 12.09.2013, 11:50

Outsider64 hat geschrieben: Natürlich kann jeder mit seinem Grundstück machen was er will. Aber A ist der Meinung dass B das schamlos ausnutzt: entweder ich sperre dich aus, oder du zahlst das 6-fache des Wertes des Bodens um es entweder zu erweben oder vermessen, oder um den Gehsteig umzubauen und auf den Gemüsegarten zu verzichten.
Moment mal ... das ist genau das Problem bei der Sache, wenn man andere Leute jahrelang machen lässt. Da heisst es dann nicht "danke dass ich drüber darf" sondern "der Depp will mich aussperren"
Deshalb gibt es Grundstücke und Grundstücksgrenzen und Wegrechte und Grundbucheinträge.
Sei doch froh dass er überhaupt verkaufen will.
Outsider64 hat geschrieben: Theoretisch könnte eine neue geschaffen werden auf der anderen Seite, aber das wäre mit immensem Aufwand verbunden (Gemüsegarten muss weg, Bordstein entfernt und abgesenkt werden).
Dafür kann der andere nun wirklich nichts. Aber es wirkt nicht preissenkend.
Ich hab auch so nen Nachbar, vermietet den Zugang zu seinem Schuppen als Parkplatz und meint nun, er habe das Recht, über meinen Grund zu dürfen, weil bei sich kann er ja nicht mehr, weil der Mieter draufsteht. Er habe das auch immer schon so gemacht bevor ich das Nachbar-Grundstück gekauft habe, und weil ich finde, das sei nicht mein Problem sondern seins, bin ich nun eben auch ein Trottel.

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